Spätaussiedleraufnahmeverfahren

Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen.

Sie zählen zu dieser Personengruppe oder möchten sich einfach nur informieren? Dann sind Sie hier richtig. Wir erläutern Ihnen die einzelnden Phasen des Verfahrens von der Antragsstellung bis zur Wohnsitznahme in Deutschland.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen steht für Fragen des Verfahrens eine während der Servicezeiten von 08:00 - 16:30 Uhr (Freitag 15:00 Uhr) besetzte Hotline: +49 22899358-20255 zur Verfügung.
Sie können Ihre Fragen auch an das Funktionspostfach Ukraine-Friedland@bva.bund.de richten.

Bitte beachten Sie:
Personen, die im Härtefallverfahren nach Friedland kommen wollen, müssen vor der Aufnahme im Grenzdurchgangslager zum Schutz vor COVID-Infektionen eine Unterbringung in einer Transitunterkunft durchlaufen! Wenden Sie sich daher bitte zur Absprache Ihres Aufenthaltes an das Bundesverwaltungsamt.

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Im Hilfe-Portal des Bundesministerium des Innern und für Heimat – germany4ukraine.de – finden alle Geflüchteten Informationen zur Sicherung ihres Aufenthaltes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Verständnis, dass wir ab sofort zur Verhinderung bzw. Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus weder beim Bundesverwaltungsamt Köln, noch an den Standorten Osnabrück oder Hannover, Besucher empfangen oder persönlich vor Ort beraten können.

Dies gilt grundsätzlich auch für den Standort Friedland. Persönliche Vorsprachen in Friedland sind nur für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler möglich, die dort für das Registrier- und Verteilverfahren vorsprechen.

Personen, die am Standort Friedland nicht im vom Bundesverwaltungsamt organsierten Verfahren vorsprechen, müssen einen aktuellen negativen COVID19-Test vorweisen, um das Dienstgebäude betreten zu dürfen. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden (jeweils seit der Probenentnahme).

Das Registrier- und Verteilverfahren kann derzeit nur mit Personen stattfinden, die eine vom Gesundheitsamt überwachte Quarantäne durchlaufen haben.

Zum neuen Ablauf der Aufnahme in der Pandemie beachten Sie bitte unbedingt unser Merkblatt (deutsche Fassung / russische Fassung).

Bei dringenden Fragen können Sie sich natürlich auch weiterhin an unser zentrales Postfach spaetaussiedler@bva.bund.de wenden.

Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich telefonisch bitte über die Durchwahl +49 22899358-91919 an das Bundesverwaltungsamt.

Bei Fragen zur Einreise und Anreise als Spätaussiedlerin und Spätaussieder nach Deutschland wählen Sie bitte unsere Servicenummer +49 22899358-93739 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: unterbringung-friedland@bva.bund.de

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Phasen

Ihr Antrag

Ihre Ausreise / Ihr Aufenthalt in Friedland

Vom Registrierschein bis zur Bescheinigung

Informationen

Wissenswertes zum Thema

Serviceangebote

Statistiken zum Aussiedleraufnahmeverfahren

Zahlen / Daten / Fakten

Erfahren Sie mehr
Blaues Kuchendiagramm als Teaserbild für den Bereich Statistik

Zentrale Karteien

Auskunftsstelle für Spätaussiedler, Heimkehrer sowie entlassene Kriegsgefangene

Erfahren Sie mehr
Zentralkartei Friedland - Aktenschrank mit Beschriftung

Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Erfahren Sie mehr
Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten - Natalie Pawlik

Datenschutz

Information im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Erfahren Sie mehr
digitale Daten im Hintergrund, davor das Symbol für ein Schloss, eine Frau hält die Hand unter dieses Schloss

Keyfacts Spätaussiedler

4,6 Mio

Seit 1950

wurden etwa 4,6 Millionen Aussiedler, Spätaussiedler und Familienangehörige aufgenommen. Zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat ca. 4,0 Mio. Einwohner, Neuseeland 4,6 Mio. Einwohner.

Wenn Sie persönliche Hilfe benötigen - rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.