Spätaussiedleraufnahmeverfahren

Seit Inkrafttreten des Aussiedleraufnahmegesetzes am 01. Juli 1990 müssen Aussiedler bzw. Spätaussiedler vor ihrer Ausreise nach Deutschland noch vom Herkunftsgebiet aus ein förmliches Aufnahmeverfahren beim Bundesverwaltungsamt durchführen.

Sie zählen zu dieser Personengruppe oder möchten sich einfach nur informieren? Dann sind Sie hier richtig. Wir erläutern Ihnen die einzelnden Phasen des Verfahrens von der Antragsstellung bis zur Wohnsitznahme in Deutschland.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen steht für Fragen des Verfahrens eine während der Servicezeiten von 08:00 - 16:30 Uhr (Freitag 15:00 Uhr) besetzte Hotline: +49 22899358-20255 zur Verfügung.
Sie können Ihre Fragen auch an das Funktionspostfach Ukraine-Friedland@bva.bund.de richten.

Wenden Sie sich bitte zur Absprache Ihres Aufenthaltes unbedingt vorher an das Bundesverwaltungsamt.

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Im Hilfe-Portal des Bundesministerium des Innern und für Heimat – germany4ukraine.de – finden alle Geflüchteten Informationen zur Sicherung ihres Aufenthaltes.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Verständnis, dass wir derzeit weder beim Bundesverwaltungsamt Köln, noch an den Standorten Osnabrück oder Hannover, Besucher empfangen oder persönlich vor Ort beraten können.

Dies gilt grundsätzlich auch für den Standort Friedland. Persönliche Vorsprachen in Friedland sind nur für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler möglich, die dort für das Registrier- und Verteilverfahren vorsprechen.

Bei dringenden Fragen können Sie sich natürlich auch weiterhin an unser zentrales Postfach spaetaussiedler@bva.bund.de wenden.

Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich telefonisch bitte über die Durchwahl +49 22899358-91919 an das Bundesverwaltungsamt.

Bei Fragen zur Einreise und Anreise als Spätaussiedlerin und Spätaussieder nach Deutschland wählen Sie bitte unsere Servicenummer +49 22899358-93739 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: unterbringung-friedland@bva.bund.de

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Wichtig!

Ab dem 01.07.2023 erfolgt die Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern beim Bundesverwaltungsamt unmittelbar nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland mit einem Aufnahme- oder Einbeziehungsbescheid.

Zu diesem Zweck begeben Sie sich bitte nach Kontaktaufnahme in das Grenzdurchgangslager Friedland unter der Anschrift:

Grenzdurchgangslager Friedland
Heimkehrerstraße 18
37133 Friedland.

Weitere Informationen finden Sie in Ihrem Aufnahme-/Einbeziehungsbescheid.

(Information zur Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Grenzdurchgangslager Friedland ab dem 01.07.2023 (mit Übersetzung))

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Information für die Visavergabe in der Russischen Föderation an Spätaussiedler sowie deren Familien!

Personalkürzungen auf Grund von Vorgaben der Russischen Föderation betreffen auch die Rechts- und Konsularabteilung der Deutschen Botschaft in Moskau. Bis auf weiteres kann der bisherige konsularische Service daher nicht mehr im gewohnten Umfang gewährleistet werden. In den kommenden Wochen ist mit steigenden Warte- und Bearbeitungszeiten im Visabereich sowie Einschränkungen bei konsularischen Dienstleistungen zu rechnen. Bitte bemühen Sie sich frühzeitig um einen Termin.

Für Familien, die als Spätaussiedler, deren Ehegatten oder Abkömmlinge sowie als weitere Familienangehörige dauerhaft nach Deutschland aussiedeln möchten und hierfür ein nationales Visum bei der Deutschen Botschaft Moskau beantragen möchten, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich auf einer Warteliste zu registrieren: Verlinkung zum Terminvergabesystem des Auswärtigen Amtes - Moskau - Nationale Visa für Spätaussiedler .

Phasen

Ihr Antrag

Ihre Ausreise / Ihr Aufenthalt in Friedland

Vom Registrierschein bis zur Bescheinigung

Informationen

Wissenswertes zum Thema

Serviceangebote

Statistiken zum Aussiedleraufnahmeverfahren

Zahlen / Daten / Fakten

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Blaues Kuchendiagramm als Teaserbild für den Bereich Statistik

Zentrale Karteien

Auskunftsstelle für Spätaussiedler, Heimkehrer sowie entlassene Kriegsgefangene

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Zentralkartei Friedland - Aktenschrank mit Beschriftung

Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

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Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten - Natalie Pawlik

Datenschutz

Information im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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digitale Daten im Hintergrund, davor das Symbol für ein Schloss, eine Frau hält die Hand unter dieses Schloss

Keyfacts Spätaussiedler

4,6 Mio

Seit 1950

wurden etwa 4,6 Millionen Aussiedler, Spätaussiedler und Familienangehörige aufgenommen. Zum Vergleich: Rheinland-Pfalz hat ca. 4,0 Mio. Einwohner, Neuseeland 4,6 Mio. Einwohner.

Wenn Sie persönliche Hilfe benötigen - rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.