Spätaussiedleraufnahmeverfahren
Wichtige Information für Personen aus der Ukraine
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihnen steht für Fragen des Verfahrens eine während der Servicezeiten von 08:00 - 16:30 Uhr (Freitag 15:00 Uhr) besetzte Hotline: +49 22899358-20255 zur Verfügung.
Sie können Ihre Fragen auch an das Funktionspostfach Ukraine-Friedland@bva.bund.de richten.
Bitte beachten Sie:
Personen, die im Härtefallverfahren nach Friedland kommen wollen, müssen vor der Aufnahme im Grenzdurchgangslager zum Schutz vor COVID-Infektionen eine Unterbringung in einer Transitunterkunft durchlaufen! Wenden Sie sich daher bitte zur Absprache Ihres Aufenthaltes an das Bundesverwaltungsamt.
Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt.
Im Hilfe-Portal des Bundesministerium des Innern und für Heimat – germany4ukraine.de – finden alle Geflüchteten Informationen zur Sicherung ihres Aufenthaltes.
Corona-Virus
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Verständnis, dass wir ab sofort zur Verhinderung bzw. Verlangsamung der Verbreitung des Corona-Virus weder beim Bundesverwaltungsamt Köln, noch an den Standorten Osnabrück oder Hannover, Besucher empfangen oder persönlich vor Ort beraten können.
Dies gilt grundsätzlich auch für den Standort Friedland. Persönliche Vorsprachen in Friedland sind nur für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler möglich, die dort für das Registrier- und Verteilverfahren vorsprechen.
Personen, die am Standort Friedland nicht im vom Bundesverwaltungsamt organsierten Verfahren vorsprechen, müssen einen aktuellen negativen COVID19-Test vorweisen, um das Dienstgebäude betreten zu dürfen. Ein Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden (jeweils seit der Probenentnahme).
Das Registrier- und Verteilverfahren kann derzeit nur mit Personen stattfinden, die eine vom Gesundheitsamt überwachte Quarantäne durchlaufen haben.
Zum neuen Ablauf der Aufnahme in der Pandemie beachten Sie bitte unbedingt unser Merkblatt (deutsche Fassung / russische Fassung).
Bei dringenden Fragen können Sie sich natürlich auch weiterhin an unser zentrales Postfach spaetaussiedler@bva.bund.de wenden.
Bei Fragen zum Aufnahmeverfahren wenden Sie sich telefonisch bitte über die Durchwahl +49 22899358-91919 an das Bundesverwaltungsamt.
Bei Fragen zur Einreise und Anreise als Spätaussiedlerin und Spätaussieder nach Deutschland wählen Sie bitte unsere Servicenummer +49 22899358-93739 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an: unterbringung-friedland@bva.bund.de
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Phasen
- Ihr Antrag
- Ihre Ausreise / Ihr Aufenthalt in Friedland
- Vom Registrierschein bis zur Bescheinigung
- Informationen
Ihr Antrag
- LotseWelcher Antrag ist der richtige für mich ?
- Die VerfahrenWelche Verfahrensarten gibt es?
- Aufnahme als SpätaussiedlerDie Aufnahme als Spätaussiedler beantragen
- Unterlagen und UrkundenWelche Unterlagen werden für die Verfahren benötigt?
- Nachträgliche EinbeziehungDie Einbeziehung eines im Aussiedlungsgebiet verbliebenen Angehörigen beantragen
- Der SprachnachweisWie können deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
- Wiederaufgreifen des VerfahrensTrotz Ablehnung wegen Bekenntnis / Sprache erneut die Aufnahme beantragen
- VerfahrensdauerWie lange dauert mein Verfahren?
- DRK Suchdienst HamburgEin Unterstützer im Verfahren
- DownloadcenterAlle angebotenen Dateien zum Thema "Spätaussiedler" zum Download
Ihre Ausreise / Ihr Aufenthalt in Friedland
Willkommen in Friedland
Vom Registrierschein bis zur Bescheinigung
- Registrierung und VerteilungRegistrier- und Verteilverfahren
- Teilnahmeberechtigung IntegrationskursDer erste Schritt zur Integration
- BetreuungsgeldErläuterungen zum Betreuungsgeld
- EingliederungshilfeErläuterungen zur pauschalen Eingliederungshilfe
- RückführungskostenErläuterugen zu Rückführungskosten
- Weiterreise und Anmeldung am Wohnort
- NamenserklärungNamen an den deutschen Sprachgebrauch anpassen
- BescheinigungsverfahrenDie Spätaussiedlerbescheinigung nach § 15 BVFG
Informationen
Interessantes Wissen rund um das Spätaussiedleraufnahmeverfahren
- Rente Schule BerufZuständigkeiten von Rentenansprüchen, Anerkennung von Schulabschlüssen und Berufsausbildungen
- Historie des (Spät-) AussiedleraufnahmeverfahrensEin Aufsatz von Dr. Jürgen Hensen (Präsident des Bundesverwaltungsamtes von 1995 bis 2010)
- Grenzdurchgangslager FriedlandDie Historie
- Internetadressen zum Thema Spätaussiedler Empfehlungen für weiterführende Internetangebote
- Museum FriedlandAusstellung - Ihr Besuch - Verantwortliche
- HöherstufungHöherstufung von Ehegatten beziehungsweise Abkömmlingen
- Wörterbuch der SpätaussiedleraufnahmeSpätaussiedleraufnahme von A bis Z
Wissenswertes zum Thema
Einige wichtige Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Dinge, die Sie wissen und beachten sollten
- Was ist ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum?
- Kann ich mit meinem alten Aufnahmebescheid, Einbeziehungsbescheid oder meiner alten Übernahmegenehmigung jetzt noch einreisen?
- Wie komme ich nach Friedland?
- Wer kann Auskünfte über das Aufnahmeverfahren für jüdische Zuwanderer erteilen?
- Werden Gebühren für das Verfahren auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz erhoben?
- Kann ich mein Haustier nach Deutschland mitbringen?
Serviceangebote
Keyfacts Spätaussiedler
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