Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG)
Für wen ist dieses Verfahren geeignet?
Anleitungsschritte
Antragsvordruck herunterladen (downloaden)
Es gibt zwei verschiedene Antragsvordrucke. Welcher Vordruck der Richtige für Sie ist, hängt davon ab wo Sie leben.
- Antrag S: Für Antragsteller aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion (ohne Estland, Lettland, Litauen)
- Antrag A: Für Antragsteller aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Ungarn, Bulgarien, Tschechien, Slowakei, Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien, Albanien, China.
Postweg
Sollen wir Ihnen einen Antrag schicken, senden Sie uns bitte eine kurze Nachricht (Brief, E-Mail, Kontaktformular, Fax) oder rufen Sie uns an. Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln.
E-Mail: spaetaussiedler@bva.bund.de
Antrag ausfüllen
Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig in deutscher Sprache aus. Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß gemacht werden. Wichtig: Der Spätaussiedler muss den Antrag eigenhändig unterschreiben.
Sie können eine Person mit Wohnsitz im Bundesgebiet mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen (Erteilung einer schriftlichen Vollmacht). Dadurch wird nicht nur der Postverkehr gesichert und verkürzt, sondern es kann in bestimmten Fällen auch schneller reagiert werden.
Unterlagen, Urkunden zusammenstellen und beifügen
Eine Übersicht der beizufügenden Unterlagen, Urkunden finden Sie hier (Link)
Ausgefüllten Antrag verschicken
Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen und Dokumenten an:
Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Antwort abwarten
Sie (oder Ihr Bevollmächtigter) erhalten von uns eine Eingangsbestätigung. Je nach Antragsaufkommen kann dies dauern. Mit der Eingangsbestätigung erhalten Sie auch Ihr Aktenzeichen. Unter diesem Aktenzeichen wird ihr Antrag bei uns bearbeitet. Bitte verwenden Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schreiben und halten es bei telefonischen Anfragen stets bereit.
Sollten weitere Angaben, Unterlagen oder Urkunden erforderlich sein, werden wir diese bei Ihnen oder ihrem Bevollmächtigten schriftlich anfordern.
Der Sprachnachweis
Alle volljährigen Personen, für die die Aufnahme oder Einbeziehung beantragt wird, müssen Kenntnisse der deutschen Sprache haben und einen Nachweis darüber erbringen. Informationen zum Sprachnachweis erhalten Sie hier (Link)
Der Bescheid
Sind alle Voraussetzungen erfüllt wird der Bescheid erstellt und dem Antragsteller oder der bevollmächtigten Person zugeschickt. Der Bescheid muss gut verwahrt werden, da er unter anderem zur Ausreise nach Deutschland erforderlich ist und bei Beantragung des Visums vorgelegt werden muss.