Weiterreise und Anmeldung am Wohnort

Weiterreise

Nach Abschluss des Registrier- und Verteilverfahrens begeben Sie sich an Ihren zukünftigen Wohnort. Wenn Sie in einem Bundesland Wohnsitz nehmen wollen, das nicht in Ihrem Registrierschein angegebenen ist, hat dies keine negativen Auswirkungen auf den Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Besondere Hilfen, wie z. B. die Bereitstellung einer Unterkunft müssen Ihnen in anderen Bundesländern jedoch nicht angeboten werden.

Bahnhof Friedland Quelle: BVA, Frank Jenssen

Fahrtkosten

Zur  Weiterreise an Ihren neuen Wohnort bzw. zur neuen Unterkunft erhalten Sie entweder

  • eine  Fahrkarte für die Bahn, oder
  • eine Erstattung der Benzinkosten bei Weiterreise mit Ihrem PKW. Einen Erstattungsantrag mit allen Erläuterungen erhalten Sie vor der Abreise.

Anmeldung am neuen Wohnort

Wenn Sie Ihre neue Wohnung bezogen und damit auch eine neue Anschrift erhalten haben, müssen Sie sich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde, dem Einwohnermeldeamt, anmelden. Die dafür notwendigen Dokumente (Ausweise und Personenstandsurkunden von allen Personen, die angemeldet werden sollen, Ihren Aufnahmebescheid und Ihren Registrierschein) sollten Sie zur Anmeldung mitbringen.

Meldebescheinigung an uns schicken 

Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung. Diese schicken Sie zum Erhalt der Bescheinigung nach § 15 BVFG per Post oder per Telefax an das Bundesverwaltungsamt, Standort Friedland.

Wenn alle Voraussetzungen zur Ausstellung erfüllt sind, wird Ihnen die Bescheinigung durch uns zugeschickt.

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