Hinweisgeberstelle

Interne Hinweisgeberstelle

Am 2. Juni 2023 ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) im Bundesgesetzblatt Teil I verkündet worden. Ziel des Gesetzes ist, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, einfacher und ohne Angst vor Repressalien auf Rechts- und Regelverstöße in Unternehmen und Behörden aufmerksam machen können.

Kern des Gesetzes ist die Einrichtung von Meldestellen in Unternehmen und Behörden, an die sich hinweisgebende Personen wenden können, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit - oder im Vorfeld einer solchen - Informationen über Verstöße erlangt haben.

Es ist sichergestellt, dass

  • die Meldestelle die Vertraulichkeit des Hinweisgebers wahrt und
  • nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldungen zuständigen Personen Zugriff auf die eingehenden Meldungen haben.

Externe Meldestelle

Ergänzend sieht das Gesetz die Möglichkeit einer externen Meldung vor. Zu diesem Zweck errichtet der Bund beim Bundesamt für Justiz (BfJ) die externe Meldestelle des Bundes. Diese ist erreichbar unter dem folgenden Link: https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

Ihr Kontakt

Herr Thomas Rütten

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Tel
022899358-73354
Tel
0221 758-73354
Mail
hinweisgeberstelle@bva.bund.de

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