Aufenthalt in Friedland
Weiteres Verfahren in Deutschland
Nach Ihrer Ankunft in Deutschland beachten Sie bitte zunächst die Vorschriften für Einreisende aus Risikogebieten. Erst danach begeben Sie sich zum Standort Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Sie sind verpflichtet, sich dort registrieren zu lassen.
Wegbeschreibung nach Friedland
Parkplätze
Kostenlose Parkplätze stehen in der Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung.
Die Unterkunft
Ihr Aufenthalt in Friedland dauert gewöhnlich nur einige Tage. In dieser Zeit werden Sie kostenlos im Grenzdurchgangslager in Friedland untergebracht.
Begleitpersonen, die nicht am Registrier- und Verteilverfahren teilnehmen, müssen sich ggf. selbst um eine Unterkunft bemühen und tragen die hierfür anfallenden Kosten selbst. Ausnahmen können nur in Fällen der Begleitung minderjähriger Kinder sowie schwerkranker Personen (Nachweis erforderlich) gemacht werden.
Eine Reservierung von Zimmern im Vorfeld der Anreise ist nicht möglich. Von diesbezüglichen Anrufen/Anfragen bitten wir Sie abzusehen.
Die Verpflegung
Frühstück, Mittag- und Abendessen erhalten Sie kostenlos im Speisesaal im Haus 4. Ein Kauf von Waren im Speisesaal ist nicht möglich. Einkaufsmöglichkeiten finden Sie im Ort Friedland direkt in der Nähe des Aufnahmelagers.
Röntgenuntersuchung
Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung hinsichtlich einer ansteckenden Lungentuberkulose ist gesetzlich vorgeschrieben. Das entsprechende Zeugnis muss sich auf eine im Bundesgebiet erstellte Röntgenaufnahme der Lunge stützen. Eine Untersuchung in Ihrem Herkunftsland reicht nicht.
Die hierfür erforderliche Untersuchung wird für Sie und mit Ihnen derzeit durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Friedland in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende durchgeführt.
Anmeldung Jobcenter
Bereits während Ihres Aufenthaltes in Friedland werden Sie beim Jobcenter angemeldet.