Aufenthalt in Friedland

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen steht für Fragen des Verfahrens eine während der Servicezeiten von 08:00 - 16:30 Uhr (Freitag 15:00 Uhr) besetzte Hotline: +49 22899358-20255 zur Verfügung.
Sie können Ihre Fragen auch an das Funktionspostfach Ukraine-Friedland@bva.bund.de richten.

Wenden Sie sich bitte zur Absprache Ihres Aufenthaltes unbedingt vorher an das Bundesverwaltungsamt.

Weitere Hinweise erhalten Sie in unserem Merkblatt.

Im Hilfe-Portal des Bundesministerium des Innern und für Heimat – germany4ukraine.de – finden alle Geflüchteten Informationen zur Sicherung ihres Aufenthaltes.

Weiteres Verfahren in Deutschland

Nach Ihrer Ankunft in Deutschland beachten Sie bitte zunächst die Vorschriften für Einreisende aus Risikogebieten. Erst danach begeben Sie sich zum Standort Friedland des Bundesverwaltungsamtes. Sie sind verpflichtet, sich dort registrieren zu lassen. 

Wegbeschreibung nach Friedland

Bundesverwaltungsamt - Standort Friedland Quelle: BVA, Frank Jenssen

Parkplätze

Kostenlose Parkplätze stehen in der Erstaufnahmeeinrichtung zur Verfügung.

Die Unterkunft

Ihr Aufenthalt in Friedland dauert gewöhnlich nur einige Tage. In dieser Zeit werden Sie kostenlos im Grenzdurchgangslager in Friedland untergebracht.

Begleitpersonen, die nicht am Registrier- und Verteilverfahren teilnehmen, müssen sich ggf. selbst um eine Unterkunft bemühen und tragen die hierfür anfallenden Kosten selbst. Ausnahmen können nur in Fällen der Begleitung minderjähriger Kinder sowie schwerkranker Personen (Nachweis erforderlich) gemacht werden.

Eine Reservierung von Zimmern im Vorfeld der Anreise ist nicht möglich. Von diesbezüglichen Anrufen/Anfragen bitten wir Sie abzusehen.

Haus 7 Quelle: LAB

Haus 9 Quelle: LAB

Die Verpflegung

Frühstück, Mittag- und Abendessen erhalten Sie kostenlos im Speisesaal im Haus 4. Ein Kauf von Waren im Speisesaal ist nicht möglich. Einkaufsmöglichkeiten finden Sie im Ort Friedland direkt in der Nähe des Aufnahmelagers.

Haus 4 Quelle: LAB

Röntgenuntersuchung

Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung hinsichtlich einer ansteckenden Lungentuberkulose ist gesetzlich vorgeschrieben. Das entsprechende Zeugnis muss sich auf eine im Bundesgebiet erstellte Röntgenaufnahme der Lunge stützen. Eine Untersuchung in Ihrem Herkunftsland reicht nicht.

Die hierfür erforderliche Untersuchung wird für Sie und mit Ihnen derzeit durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in Friedland in Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Krankenhaus Göttingen-Weende durchgeführt.

Anmeldung Jobcenter

Bereits während Ihres Aufenthaltes in Friedland werden Sie beim Jobcenter angemeldet.

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