Im Rahmen der Wiedergutmachung wieder Deutsch werden

Frühere Deutsche können sich wieder auf ihre frühere Staatsangehörigkeit berufen, wenn ihnen während der Zeit des NS-Regimes die deutsche Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurde. Dies gilt auch für deren Abkömmlinge.

Sie leben im Ausland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit auf dieser Grundlage wieder erwerben.

Mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS-Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten. Dort stehen auch Vordrucke für die neuen Staatsangehörigkeitsverfahren und Merkblätter zur Verfügung.

Informationen zum Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte nach § 15 StAG

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