Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit
Neuer Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte und ihre Nachkommen
Mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS-Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten. Dort stehen auch Vordrucke für die neuen Staatsangehörigkeitsverfahren und Merkblätter zur Verfügung.
Informationen zum Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte nach § 15 StAG
Im Überblick
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Beibehaltung beantragen
Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Einbürgerung beantragen / Erklärungserwerb
Einbürgerungsurkunde / Urkunde zum Erklärungserwerb
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Feststellung beantragen
Staatsangehörigkeitsausweis und Negativbescheinigung
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Optionsverfahren
Feststellen des Nichtbestehens der Optionspflicht beantragen
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Entlassung beantragen
Entlassungsurkunde
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Verzicht erklären
Verzichtsurkunde
Hinweis
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um Verständnis, dass wir keine Besucher empfangen oder persönlich vor Ort beraten können.
Bei dringenden Fragen können Sie sich natürlich auch weiterhin an unser zentrales Postfach staatsangehoerigkeit@bva.bund.de wenden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Wissenswertes zum Thema
Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland sind wir für Ihre Anliegen zum Thema Staatsangehörigkeit zuständig.
Dinge, die Sie wissen und beachten sollten
- Ich lebe in Deutschland und habe eine staatsangehörigkeitsrechtliche Frage.
- Wo kann ich mich persönlich vor Antragsstellung beraten lassen?
- Ich besitze die deutsche Staatsangehörigkeit und möchte nach Deutschland umsiedeln.
- Hinweise für Mehrstaater
- Historie der wichtigsten Staatsangehörigkeitsgesetze
- Unsere Empfehlungen für interessante und weiterführende Internetangebote
- Informationen zum Brexit und dessen Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeitsverfahren beim Bundesverwaltungsamt