Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit

Hier finden Sie Informationen rund um das Thema Staatsangehörigkeit für Personen, die im Ausland leben. Das Bundesverwaltungsamt bietet hierzu verschiedene Services an.

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Mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS-Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten. Dort stehen auch Vordrucke für die neuen Staatsangehörigkeitsverfahren und Merkblätter zur Verfügung.

Informationen zum Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte nach § 15 StAG

Im Überblick

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bitten um Verständnis, dass wir keine Besucher empfangen oder persönlich vor Ort beraten können.

Bei dringenden Fragen können Sie sich natürlich auch weiterhin an unser zentrales Postfach staatsangehoerigkeit@bva.bund.de wenden.

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Wissenswertes zum Thema

Serviceangebote

Download-Center

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Downloadbalken - darüber Text "Downloading"

Ausstellung Menschenschicksale

Die deutsche Staatsangehörigkeit im Dritten Reich

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Lupe

Datenschutz

Informationen im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

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digitale Daten im Hintergrund, davor das Symbol für ein Schloss, eine Frau hält die Hand unter dieses Schloss

Register EStA

Behördenregister zu Entscheidungen der deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden

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Pässe

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