Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und wird damit am 27. Juni 2024 in Kraft treten.

Aktuelle Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern und für Heimat: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/01/bt_staatsangehoerigkeit.html

Wir bitten, von Auskunftsanfragen beim Bundesverwaltungsamt zu den künftigen Regelungen abzusehen. Wir informieren Sie in Kürze zu den Änderungen auf unseren Internetseiten.

Bitte beachten Sie auch unseren aktuellen Hinweis zum Beibehaltungsverfahren.

Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich an die für Ihren Wohnort zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde (Kommunal- oder Kreisverwaltung) wenden. Auskünfte und Beratungen durch das Bundesverwaltungsamt sind nicht möglich.

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