Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit - online

Bundesportal Onlineantrag Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeit online - So gehts!

Auch für Personen mit einem gewöhnlichen Wohnsitz im Ausland ist eine Antragstellung online über das Bundesportal möglich.

Antrag online stellen

Sie können den Online-Antrag für sich selbst oder für von Ihnen gesetzlich vertretene minderjährige Kinder stellen.
Antragstellungen im Auftrag anderer Personen (Bevollmächtigung), sind derzeit nur postalisch möglich.

Zur Online-Identifizierung benötigen Sie die Online-Funktion des Personalausweises mit PIN-Nummer (eID) oder eine andere eIDAS-konforme Online-Identifizierung mit hohem Vertrauensniveau.

Finger auf Taste mit Aufschrift Information

Schritt 1 - Informieren

Information ist alles!

Laptop mit Schubladen im Display

Schritt 2 - Unterlagen zusammenstellen

Ohne Vorbereitung geht es nicht!

Schritt 3 - Antrag stellen

Zeit einplanen!

Geschafft !


Ihre Antragsangaben sind an das Bundesportal übermittelt.

Für Ihre Unterlagen steht nach der Übermittlung des Formulares eine Zusammenfassung aller Angaben in Form eines pdf-Dokumentes zur Verfügung, welches Sie für sich abspeichern oder ausdrucken können.
Dem pdf-Dokument sind das Datum und die Uhrzeit der Absendung und eine automatisch generierte Vorgangsnummer zu entnehmen. Die Vorgangsnummer ist nicht das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes.

Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes erhalten Sie mit einer von uns erstellten Eingangsbestätigung oder unserem ersten Schreiben an Sie. Bitte warten Sie ab, bis sich das Bundesverwaltungsamt oder die Auslandsvertretung bei Ihnen meldet.

Das Bundesverwaltungsamt wird ihre Antragsangaben im Bundesportal abholen. Der Antrag ist förmlich gestellt und Änderungen der Angaben oder eine Rücknahme des Antrages sind nur noch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt möglich. Für die Rücknahme des Antrages können Gebühren entstehen.

Im besten Falle erhalten Sie direkt die Nachricht, dass Sie die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde bei der Auslandsvertretung abholen können.

Menschen die sich freuen

Wissenswertes zum Thema

Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengestellt.

Die Online-Beantragung kann im Verfahrensablauf und/oder der Form der zu übermittelnden Unterlagen und Nachweisen von der schriftlichen Antragstellung abweichen.

Bei inhaltlichen Fragen zu den jeweiligen Staatsangehörigkeitsverfahren schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:

staatsangehoerigkeit@bva.bund.de

Bei technischen Fragen zur Online-Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt zum Support des Bundesportals auf

https://verwaltung.bund.de/portal/DE/Footer/Support