Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit - online
Antrag online stellen
Schritt 1 - Informieren
Information ist alles!
Schritt 2 - Unterlagen zusammenstellen
Ohne Vorbereitung geht es nicht!
Schritt 3 - Antrag stellen
Zeit einplanen!
Geschafft !
Ihre Antragsangaben sind an das Bundesportal übermittelt.
Für Ihre Unterlagen steht nach der Übermittlung des Formulares eine Zusammenfassung aller Angaben in Form eines pdf-Dokumentes zur Verfügung, welches Sie für sich abspeichern oder ausdrucken können.
Dem pdf-Dokument sind das Datum und die Uhrzeit der Absendung und eine automatisch generierte Vorgangsnummer zu entnehmen. Die Vorgangsnummer ist nicht das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes.
Das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes erhalten Sie mit einer von uns erstellten Eingangsbestätigung oder unserem ersten Schreiben an Sie. Bitte warten Sie ab, bis sich das Bundesverwaltungsamt oder die Auslandsvertretung bei Ihnen meldet.
Das Bundesverwaltungsamt wird ihre Antragsangaben im Bundesportal abholen. Der Antrag ist förmlich gestellt und Änderungen der Angaben oder eine Rücknahme des Antrages sind nur noch schriftlich beim Bundesverwaltungsamt möglich. Für die Rücknahme des Antrages können Gebühren entstehen.
Im besten Falle erhalten Sie direkt die Nachricht, dass Sie die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde bei der Auslandsvertretung abholen können.
Wissenswertes zum Thema
Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengestellt.
Die Online-Beantragung kann im Verfahrensablauf und/oder der Form der zu übermittelnden Unterlagen und Nachweisen von der schriftlichen Antragstellung abweichen.
Sie haben Fragen?
Bei inhaltlichen Fragen zu den jeweiligen Staatsangehörigkeitsverfahren schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:
staatsangehoerigkeit@bva.bund.de
Bei technischen Fragen zur Online-Beantragung nehmen Sie bitte Kontakt zum Support des Bundesportals auf