Deutsch werden

Sie möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben oder wieder erwerben. Für weitere Informationen wählen Sie den für Sie zutreffenden Service aus.

Es gibt verschiedene Verfahren, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben oder wieder zu erwerben. Sollten Sie Hilfe benötigen, um zu entscheiden, welches Verfahren, welche Vordrucke und Regelungen für Sie die richtigen sind, lassen Sie sich vom Bundesverwaltungsamt oder der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beraten.

Mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS-Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten. Dort stehen auch Vordrucke für die neuen Staatsangehörigkeitsverfahren und Merkblätter zur Verfügung.

Informationen zum Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte nach § 15 StAG

Im Überblick

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