Die Einbürgerung nach § 14 StAG über das Bundesportal beantragen

Über das Bundesportal können Sie dendie Einbürgerung auch online beantragen

Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Informationsseite.

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Sie haben bereits einen Antrag gestellt?

Dann stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:


Nachreichen von Informationen

Wenn Sie bereits einen Antrag auf Einbürgerung gestellt haben, können Sie hier Informationen oder Dokumente nachreichen.

Widerspruch einlegen (Nutzerkonto)

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, können Sie hier als Person Widerspruch einlegen.

Widerspruch einlegen (Unternehmerkonto)

Wenn Sie einen Bescheid erhalten haben, können Sie hier mit dem Unternehmerkonto Widerspruch einlegen.