Deutsch werden

Sie leben im Ausland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Alle hier dargestellten Informationen dienen der Erläuterung des Regelfalles zum Einbürgerungsverfahren nach § 14 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Über das Bundesportal können Sie Ihren Antrag auf Einbürgerung auch online stellen.

Bitte beachten Sie hierzu unbedingt unsere Informationen.

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