Information zur Bundesfamilienkasse beim Bundesverwaltungsamt
Im Zuge der Umsetzung der zweiten Stufe der Familienkassenreform endete mit Inkrafttreten von Art. 4 des Jahressteuergesetz 2022 die Sonderzuständigkeit der Bundesfamilienkasse zum 28. Februar 2023. Zum 1. März 2023 hat die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit die Bearbeitung und Auszahlung von Kindergeld übernommen.
Die Bundesfamilienkasse im Bundesverwaltungsamt wurde aufgelöst, sämtliche Akten und Daten an die Bundesagentur für Arbeit übergeben und hier gelöscht. Deshalb kann hier keinerlei Auskunft mehr gegeben werden.
Mit Ihren Anliegen und Fragen wenden Sie sich bitte fortan an den für Sie zuständigen Zentralen Kindergeldservice bei der Bundesagentur für Arbeit in Magdeburg:
Familienkasse
Zentraler Kindergeldservice
39157 Magdeburg
Das gesamte Online-Angebot zum Kindergeld und weitere Informationen sind im Internet unter der Rubrik "Kindergeld online" auf der Seite www.familienkasse.de abrufbar.