Mitteilungspflichten
Nach den Förderbestimmungen ist die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer verpflichtet, während der Auszahlungsphase folgende Änderungen unverzüglich der KFW Bankengruppe (KFW) mitzuteilen:
- jeden Wechsel des Wohnsitzes
- jede Namensänderung
- Abschluss der Ausbildung
- Abbruch oder Unterbrechung der Ausbildung
- Wechsel der Fachrichtung
- Wechsel der Ausbildungsstätte
- Durchführung eines Praktikums
ab Ende der Auszahlungsphase bis zum Ende der Rückzahlung sind folgende Änderungen der KfW umgehend mitzuteilen:
- jeden Wechsel des Wohnsitzes
- jede Namensänderung
Ihre/n KfW-Ansprechparterin bzw. -partner erreichen Sie wie über diesen Link,
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Stand 14.03.2018