Mitteilungspflichten

Nach den Förderbestimmungen ist die Kreditnehmerin bzw. der Kreditnehmer verpflichtet, während der Auszahlungsphase folgende Änderungen unverzüglich der KFW Bankengruppe (KFW) mitzuteilen:

  • jeden Wechsel des Wohnsitzes
  • jede Namensänderung
  • Abschluss der Ausbildung
  • Abbruch oder Unterbrechung der Ausbildung
  • Wechsel der Fachrichtung
  • Wechsel der Ausbildungsstätte
  • Durchführung eines Praktikums

ab Ende der Auszahlungsphase bis zum Ende der Rückzahlung sind folgende Änderungen der KfW umgehend mitzuteilen:

  • jeden Wechsel des Wohnsitzes
  • jede Namensänderung

Ihre/n KfW-Ansprechparterin bzw. -partner erreichen Sie wie über diesen Link,

Postanschrift der KfW

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Stand 14.03.2018