Einzureichende Unterlagen (Staatsexamen, Diplom- und Magisterstudiengänge):

Bitte reichen Sie zur Antragsbearbeitung folgende Unterlagen (einfache Kopien sind ausreichend) auf dem Postweg oder per Fax ein:

  • eine beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder alternativ des Reisepasses mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • eine zur Antragstellung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit folgenden Angaben:
    Hochschulsemester und Fachsemester, Studiengang und Studienfach
  • eine Kopie des Zwischenprüfungszeugnisses, des Vordiploms oder des Physikums bzw. eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte, dass die Leistungen der ersten beiden Studienjahre vollständig erbracht wurden, wenn eine Zwischenprüfung bzw. ein Vordiplom nicht vorgesehen ist.
  • ggf. Nachweise über das voraussichtliche Studienende

Soweit Sie das zwölfte Hochschulsemester überschritten haben, weisen Sie bitte die Zulassung zur Abschlussprüfung durch den vom Prüfungsamt ausgefüllten Abschlussprüfungsvordruck nach.

Für Studierende der Humanmedizin kann der Bildungskredit über das 12. Hochschulsemester hinaus bewilligt werden, sobald der Student einen der folgenden Punkte erfüllt:

  1. der Studierende ist zur schriftlichen Prüfung zum zweiten Abschnitt der ärztlichen Prüfung angemeldet , oder
  2. das Praktische Jahr als Zugangsvoraussetzung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist angemeldet bzw. wird absolviert, oder
  3. der Studierende ist zur mündlich/praktische Prüfung zum dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung angemeldet.

Studierende der Rechtswissenschaften müssen entweder eine Bescheinigung des Justizprüfungsamtes über die Zulassung zur staatlichen Pflichtfachprüfung oder eine Bescheinigung des Prüfungsamtes der juristischen Fakultät über die Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung vorlegen. Bitte verwenden Sie hierzu den Vordruck "Abschlussprüfung Rechtswissenschaften".

Die genannten Vordrucke finden Sie unter "Download Center".

Bei Auslandsaufenthalten/Praktika reichen Sie bitte zusätzlich ein:

  • eine Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen
  • eine Bescheinigung der Hochschule, dass das Praktikum in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium steht.

Weitere Hinweise und Erklärungen finden Sie unter "Erläuterungen Studierende".

Diese Seite

Stand 14.03.2018