Antrag stellen

Der Bildungskredit kann Ihnen als Studentin bzw. Student in Bachelorstudiengängen gewährt werden, wenn Sie:

  • volljährig sind bis zu dem Monat, in dem Sie 36 Jahre alt werden
  • an einer Hochschule oder im Ausland an einer deutschen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte studieren
  • die Vorprüfung bestanden haben oder
  • wenn eine Vorprüfung nicht vorgesehen ist, die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben
  • als Vollzeitstudentin /-student immatrikuliert sind
  • nicht über das Zwölfte Hochschulsemester hinaus studieren

Für den Fall, dass Sie das zwölfte Hochschulsemester überschreiten, wird die Vorlage Ihrer Zulassung zur Abschlussprüfung benötigt.
Sofern Sie bereits einen Studienabschluss erlangt haben, sind die Hochschulsemester nicht mehr relevant!

Bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen können Auslandssemester oder studienbedingte Praktika gefördert werden.

Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert.

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Stand 14.03.2018