Eurodac
Mit der Eurodac-Verordnung vom 14. Mai 2024 (Verordnung (EU) 2024/1358) wurde Eurodac zu einer Asyl- und Migrationsdatenbank ausgebaut. Eurodac ist eine EU-weite Datenbank, in der biometrische Daten sowie weitere Angaben zur Person und Verfahrensdaten gespeichert sind.
Eurodac soll die Identifizierung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Mitgliedstaats, die Kontrolle der irregulären Zuwanderung in die EU, die Aufdeckung von Sekundärmigrationsbewegungen innerhalb der Union sowie die Identifizierung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger und Staatenloser erleichtern, damit die von den Mitgliedstaaten zu ergreifenden angemessenen Maßnahmen festgelegt werden können.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Eurodac auch zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung durch die dazu nach der Eurodac-Verordnung und nationalem Recht festgelegten Behörden abgefragt werden.
Seit Juni 2026 ist das Bundesverwaltungsamt nationaler und technischer Zugangspunkt zum Eurodac-Zentralsystem der EU. Das BVA ist somit für die Anbindung aller berechtigten, nationalen Behörden mit ausländer- und asylrechtlichen sowie polizeilichen Aufgaben und der für die Gefahrenabwehr/Strafverfolgung zuständigen Stellen zuständig.
Antrag auf Auskunft sowie Berichtigung und Löschung von Daten
Betroffene können nach Art. 43 der Verordnung (EU) 2024/1358 einen Antrag auf Zugang zu denen über sie in Eurodac gespeicherten personenbezogenen Daten sowie – falls erforderlich - auf Berichtigung, Ergänzung, Einschränkung und Löschung dieser Daten stellen.
Dazu können sie sich postalisch oder per E-Mail an folgende Stelle wenden:
Alternativ kann die betroffene Person persönlich in einer Außenstelle des BAMF erscheinen und einen Antrag auf Zugang zu den über sie in Eurodac gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung, Ergänzung, Einschränkung und Löschung stellen.
Die Antragsbearbeitung erfordert, auch bei schriftlicher Antragstellung, stets die persönliche Vorsprache in einer Außenstelle des BAMF, da für die Auskunft biometrische Daten (Fingerabdrücke) an Eurodac übermittelt werden müssen.
Ansprechpartner
Referat S I 8
BundesverwaltungsamtDeutschland