Wie oft wird eine professionelle Zahnreinigung als beihilfefähig anerkannt?

Die Aufwendungen für eine professionelle Zahnreinigung nach der Nr. 1040 GOZ werden als beihilfefähig anerkannt, wenn sie medizinisch notwendig sind.

 Bei gesunden Zähnen sollte mindestens 2x im Jahr eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt werden.