Das Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde entsprechend Artikel 87 Abs. 3 des Grundgesetzes am 14. Januar 1960 durch Gesetz vom 28. Dezember 1959 (BGBl. I S. 829) als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern mit Sitz in Köln errichtet. Die moderne Gründungsidee, Verwaltungsaufgaben der Bundesministerien zu übernehmen, zu bündeln und effektiv zu erledigen, hat sich dynamisch entwickelt.