Strukturausgleich gemäß §12 TVÜ-Bund – Aktualisierung der Anlage 3 TVÜ - Bund

Datum 29.06.2011

Informationsschreiben für Angestellte zur Aktualisierung der Anlage 3 TVÜ - Bund

Aus aktuellem Anlass darf ich Ihnen zusätzlich zu diesem Informationsschreiben eine aktuelle Version der Anlage 3 TVÜ - Bund zur Verfügung stellen.

Die Aktualisierung betrifft die  Beschäftigten, die mit den Entgeltgruppen 10,11,12 und 14  übergeleitet worden sind und  nachfolgende Anspruchsvoraussetzungen haben:

Entgelt-

gruppe

Vergütungsgruppe bei Inkrafttreten TVÜ Aufstieg

Orts-Zuschlag

Stufe 1, 2

Lebensalters-

stufe

Höhe Ausgleichsbetrag Dauer
bei Inkrafttreten TVÜ

10

aktuell

VI bIV a nach 2, 4, 6 JahrenOZ 14130 €dauerhaft
dafür entfällt
10IV bIV a nach 2, 4 Jahren

OZ

1

4140 €für 10 Jahre

10

aktuell

IV bIV a nach 2, 4, 6 Jahren

OZ

1

4330 €dauerhaft
dafür entfällt
10IV bIV a nach 2, 4 Jahren

OZ

1

4340 €dauerhaft
aktuell
11II bohne

OZ

1

3160 €
11II bohne

OZ

1

3960 €
11II bohne

OZ

1

4180 €
11II bohne

OZ

2

2960 €
II bohne

OZ

2

3580 €
II bohne

OZ

2

37100 €
II bohne

OZ

2

39110 €
II bohne

OZ

2

4180 €
entfällt
12IIIII a nach 6 Jahren

OZ

2

31100 €für 4 Jahre
wird ergänzt
14II aI b nach 5 und 6 Jahren

OZ

2

39110 €dauerhaft

Hinweis für die Antragsteller auf Strukturausgleich:

Sollten Sie zu dem benannten Personenkreis gehören, so ergibt sich für Sie ein Anspruch nach der aktuellen Version. Haben Sie bereits  für sich ein Anspruch nach der alten Version ausgeschlossen, so bitte ich Sie diesen nach der neuen Version zu prüfen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner zur Verfügung oder senden Sie eine kurze Mitteilung über Verguetung@bva.bund.de zwecks erneuter Prüfung zu.