Welche Voraussetzungen haben keinen Einfluss auf die Gewährung des Bildungskredites?

  • Eigenes Einkommen/Vermögen/Nebentätigkeiten
  • Einkommen/Vermögen der Eltern/des Partners
  • BAföG-Bezug
  • Bezug von Stipendien
  • Kinder/Familienstand
  • Krankheiten/Behinderungen
  • SCHUFA-Eintrag (wenn jedoch ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren eingeleitet oder über das Vermögen der/des Antragstellenden das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist [einschließlich Wohlverhaltensphase], muss der Antrag abgelehnt werden).

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Montag-Donnerstag 10:30-12:00 Uhr und 13:30-14:30 Uhr
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Mittwoch 13:00-15:00 Uhr