Prüfungstermine

Achtung: Bitte beachten Sie den Anmeldeschluss für die jeweilige Abschlussprüfung. Dieser liegt immer zweieinhalb Monate vor dem 1. Prüfungstag! Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung sind spätestens bis zum 31.07. eines Jahres zu stellen. Anträge auf Nachteilsausgleich für Zwischen- und Abschlussprüfungen müssen 12 Wochen vor Prüfungsbeginn gestellt werden.

Verwaltungsfachangestellte

Zwischenprüfung

Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).

AusbildungsregionTermin
Berlin16.02.2027
Köln/Bonn16.02.2027
Süd16.02.2027

Abschlussprüfung

Ausbildungsregionschriftlicher Terminmündlicher Termin
BerlinWinter:
19.01.-22.01.2027
Winter:
09.03.-12.03.2027
Sommer:
11.05.-14.05.2027
Sommer:
29.06.-02.07.2027
Köln/BonnWinter:
19.01.-22.01.2027
Winter:
09.03.-12.03.2027
Sommer:
11.05.-14.05.2027
Sommer:
13.07.-16.07.2027
SüdSommer:
11.05.-14.05.2027
Sommer:
n.b.

Kaufleute für Büromanagement

Das Bundesverwaltungsamt verwendet für die Prüfungen – bis auf die praktischen – die Aufgaben der AkA (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen) der IHK (Industrie- und Handelskammer). Damit sind alle Prüfungstermine außer den praktischen bundesweit einheitlich festgelegt. Die AkA-Prüfungstermine bedingen die Bestimmung der Termine der praktischen Prüfung durch die zuständige Stelle, so dass sich eventuelle Änderungen hinsichtlich der AkA-Prüfungstermine auch auf die Termine der praktischen Prüfung auswirken können. Weitere Informationen finden sich auf der entsprechenden Internetseite der AkA (www.ihk-aka.de).

Abschlussprüfung Teil 1

alle Regionen am 25./26.02.2027

Abschlussprüfung Teil 2

Termin
schriftlich

Sommer:
27. / 28.04.2027

Winter:
25.11.2026

Frist zur Abgabe der Reporte (Sommer)19.03.2027
Frist zur Abgabe der Reporte (Winter)16.10.2026
praktische Prüfung im Raum Köln/Bonn (Sommer)29.06.-01.07.2027
praktische Prüfung im Raum Berlin (Sommer)23.06.-25.06.2027
praktische Prüfung im Raum Frankfurt/Wiesbaden (Sommer)n.b.
praktische Prüfung im Raum Köln/Bonn (Winter)01./02.02.2027
praktische Prüfung im Raum Berlin (Winter)17.02.-19.02.2027
praktische Prüfung im Raum Frankfurt/Wiesbaden (Winter)n.b.

Fachangestellte für Medien und Informationsdienste

Zwischenprüfung

Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).

AusbildungsregionTermin
Leipzig I20.01.2027
Berlin II26.01.2027
Berlin III26.01.2027
München IVn.b.

Abschlussprüfung

Ausbildungsregionschriftlicher Terminmündlicher Termin
Leipzig I

Sommer:
31.05.2027,

02.06.2027,

04.06.2027

Sommer:
15./16.07.2027
Berlin II

Winter:
07.12.2027,

09.12.2027,

11.12.2027

Winter:
08.02-12.02.2027

Sommer:
10.05.2027,

12.05.2027,

14.05.2027

Sommer:
16.-20.08.2027
Berlin III

Winter:

07.12.2027,

09.12.2027,

11.12.2027

Winter:
08.02-12.02.2027
Sommer:

10.05.2027,

12.05.2027,

14.05.2027

Sommer:
16.-20.08.2027
München IVSommer:
n.b.
Sommer:
n.b.

Geomatikerinnen und Geomatiker

Die Prüfungstermine sind bundesweit einheitlich.

Zwischenprüfung

Alle obersten Bundesbehörden, für die das Bundesverwaltungsamt die zuständige Stelle ist, müssen Ihre Auszubildenden nicht zur Zwischenprüfung anmelden. Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Falls Sie Auszubildende haben, die zur Zwischenprüfung an das Bundesverwaltungsamt überstellt werden, so teilen Sie uns bitte spätestens 12 Wochen vor Prüfungsbeginn folgende Daten mit: Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Nachteilsausgleich (dies gilt auch, falls Sie Umschüler beschäftigen, die eine Zwischenprüfung ablegen wollen).

AusbildungsregionTermin
Nordn.b.
Südn.b.

Abschlussprüfung

Sommer: n.b.

Winter: n.b.

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