Was sind die Ziele des EES?
Ziele des EES sind unter anderem:
- Erhöhung der Effizienz der Grenzübertrittskontrollen durch systematische Berechnung und Überwachung der Dauer des zulässigen Aufenthalts bei der Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen in Bezug auf Kurzaufenthalte.
- Ermöglichung der Automatisierung der Grenzübertrittskontrollen von Drittstaatsangehörigen und Abschaffung der manuellen Stempelung des Passes.
- Einen Beitrag zur besseren Identifizierung von Drittstaatsangehörigen leisten, gegen die eine Einreise- und Aufenthaltsverweigerung vorliegt bzw. die sich zu lange im Schengen-Raum aufhalten ("Aufenthaltsüberzieher") und das ggf. notwendige Einleiten entsprechender Maßnahmen.
- Bekämpfung von Identitätsbetrug und des Missbrauchs von Reisedokumenten.
- Unterstützung bei der Verwirklichung der Ziele des Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS).