Informationen für abfrageberechtigte Behörden
Hier finden Sie als abfrageberechtigte Behörde alle wichtigen Informationen zum Datenabruf aus dem Nationalen Waffenregister (NWR) sowie
zum Antrag auf Zulassung für das automatisierte Verfahren gemäß § 20 Waffenregistergesetz (WaffRG).
Allgemeine Informationen zum Datenabruf aus dem NWR
Die gesetzliche Grundlage für die Datenabfragen, als auch für die Zulassung zum Datenabruf im automatisierten Verfahren, bildet das Waffenregistergesetz (WaffRG).
Alle abfrageberechtigten Behörden sind abschließend im § 13 WaffRG definiert. Ausnahmen zu den dort aufgelisteten öffentlichen Stellen sind nicht möglich.
Datenabfrage aus dem NWR
Als abfrageberechtigte Behörde ist Ihre Anfrage schriftlich oder elektronisch an das Bundesverwaltungsamt zu richten. (§ 14 WaffRG)
Bei dem übermittelten Auskunftsersuchen orientieren Sie sich bitte an den gesetzlichen Vorgaben aus § 15 WaffRG.
Zulassungsverfahren zum Datenabruf im automatisierten Verfahren
Der Datenabruf im automatisierten Verfahren ist grundsätzlich nur dann möglich bzw. positiv zu bescheiden, wenn die Datenabfragen wegen der Häufigkeit oder der Eilbedürftigkeit der zu erwarteten Übermittlungsersuchen unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen angemessen ist. Die weiteren Vorgaben sind im § 20 WaffRG definiert.
Die Zulassung zum Datenabruf im automatisierten Verfahren kann digital über das Bundesportal oder postalisch beantragt werden.
Online-Antrag
Die schnellste Art der Antragsstellung kann digital über ein Unternehmenskonto im Bundesportal erfolgen. Den Antrag finden Sie unter folgendem Link:
Antrag Zulassung zum Datenabruf im automatisierten Verfahren NWR
Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung des „Erfassungsbogen Nutzer“ gesondert über E-Mail an uns erfolgen muss. Eine Bereitstellung über das Bundesportal ist aktuell nicht möglich.
Postalischer Antrag
Alternativ können Sie den Zulassungsantrag postalisch an das Bundesverwaltungsamt richten. Bitte inkludieren Sie in den Antragsunterlagen folgende Dokumente:
- Antrag in Schriftform (Vorlage Antrag auf Zulassung gem. § 20 Waffenregistergesetz). In der Antragsbegründung ist darzulegen, dass die Einrichtung des automatisierten Abrufverfahrens wegen der Häufigkeit der Übermittlungsersuchen oder der Eilbedürftigkeit angemessen ist.
- Erklärung über die Umsetzung datenschutzrechtlicher Maßnahmen für die Nutzung des NWR im automatisierten Verfahren
- Erklärung über das Vorliegen eines IT-Sicherheitskonzepte
- Erfassungsbogen Nutzer
Die Antragsunterlagen zum Zulassungsverfahren finden Sie in den hier zum Download zur Verfügung gestellten Formularvorlagen. Für darüberhinausgehende Fragen steht Ihnen das Referat S II 5 unter den unten genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.
Bundesverwaltungsamt
Nationales Waffenregister – Referat S II 5
Barbarastr. 1
50735 Köln
Tel.: 0228 99358 38833
E-Mail: NWR@bva.bund.de
Servicezeiten:
montags bis donnerstags 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr freitags 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr