BVA wird größter Dienstleister des Bundes

Zum 1. Juni hat das Bundesverwaltungsamt (BVA) alle Dienstleistungsaufgaben, die das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) bislang erbracht hat, übernommen. Im Zuge der Fusion wechseln rund 1.500 Beschäftigte des BADV mit ihren jeweiligen Aufgaben ins BVA. Die bisherigen Zuständigkeiten bleiben bestehen.

Zu den Dienstleistungen, die das BADV für zahlreiche Institutionen wahrnahm, zählen die Abrechnung von Personal- und Personalnebenkosten, Organisationsberatung sowie Infrastrukturaufgaben. Zum 1. Juni 2017 gehen diese nun auf das BVA über. Mit einer Gesamt-Personalstärke von insgesamt rund 5.500 Beschäftigten und knapp 30 Außenstellen wächst das Bundesverwaltungsamt dadurch zum größten Dienstleister des Bundes heran.

Christoph Verenkotte, Präsident des BVA, erklärt: „Sowohl die Beschäftigten als auch die öffentliche Hand und die Kunden werden dauerhaft von der Fusion profitieren. Gemeinsam mit dem BADV sind wir ein noch stärkerer Partner unserer Kunden. Mit dem gebündelten Know-how von BADV und BVA wollen wir Optimierungspotenziale in puncto Qualität und Wirtschaftlichkeit erschließen.“ Bereit, neue Wege zu gehen – nach diesem Motto handelt das Bundesverwaltungsamt seit seiner Gründung. Um den sich wandelnden Anforderungen zu begegnen, entwickelt sich die Behörde fortlaufend weiter. Heute arbeitet das BVA als zentraler Dienstleister des Bundes für alle Bundesressorts. Mit mehr als 150 verschiedenen Aufgaben steht das BVA wie keine andere Behörde für Aufgabenvielfalt und Veränderung.

2016 hatten das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium des Innern (BMI) vereinbart, Dienstleistungen im BMI-Ressort zu bündeln. Neben den großen Dienstleistungsbereichen liegen künftig auch ein Teil der Kunstverwaltung sowie das Münzwesen des Bundes beim BVA. Hierzu gehören u.a. die Gestaltung, die Beauftragung zur Herstellung und der Vertrieb von Euro-Umlauf- und -Gedenkmünzen sowie Sammlermünzen. Den Kunden des BADV bleiben die bisherigen Ansprechpersonen und Bearbeitungsstandorte grundsätzlich erhalten. Über Änderungen informiert die Internetseite des Dienstleistungszentrums (www.dienstleistungszentrum.de).

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Stand 31.05.2017