In welcher Höhe sind Material- und Laborkosten für Zahnersatz beihilfefähig?

Bei Aufwendungen für Zahnersatz sind die Material- und Laborkosten (einschließlich Edelmetalle und Keramik - jedoch ohne Glaskeramik) ab dem 1. Januar 2021 zu 60 Prozent beihilfefähig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Informationsschrift zahnärztliche Leistungen.