Kann ich mich nach Widerruf der erweiterten Authentifizierung erneut erweitert authentifizieren?
Ja, nach Widerruf ist eine erneute erweiterte Authentifizierung mit dem nächsten Beihilfebescheid möglich. Nach Widerruf der erweiterten Authentifizierung enthält Ihr Bescheid wieder eine PIN-Information. Voraussetzung ist die vorangegangene Antragstellung per Beihilfe-App.