Änderungen bei den unständigen Bezügen - nur für Beamte (01/2009)

Datum 01.04.2009

Änderungen bei den unständigen Bezügen (nur für Beamte)

Durch das Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 ergeben sich auch einige Veränderungen bei den unständigen Bezügen, auf die hiermit hingewiesen werden:

 

1. Änderung der Zuschläge für Dienst zu ungünstigen Zeiten

Ab dem 01.01.2009 betragen die Stundensätze für Dienst

an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen:                              2,88 EUR

an Samstagen von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr:                                       0,68 EUR*

an Werktagen (Montag bis Samstag) von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr:       1,36 EUR

* Hinweis:

Der Stundensatz für Samstagsarbeit in Höhe von 0,68 EUR gilt nur für Verwaltungsbeamte. Der bisherige Stundensatz für Vollzugsbeamte in Höhe von 0,77 EUR hat sich nicht erhöht!

 

2. Änderungen bei der Mehrarbeitsvergütung

Zum 01.01.2009 haben sich erneut die Stundensätze nach § 4 Mehrarbeitsvergütungsverordnung erhöht. Je nachdem in welchem Jahr die Mehrarbeitsstunden geleistet wurden, sind folgende Stundensätze anzuwenden:

 

Stundensätze
ab 31.12.2007ab 01.01.2008ab 01.01.2009

Besoldungsgruppen

A 2 bis A 4

9,36 EUR10,27 EUR10,56 EUR

Besoldungsgruppen

A 5 bis A 8

11,77 EUR12,13 EUR12,47 EUR

Besoldungsgruppen

A 9 bis A 12

16,15 EUR16,65 EUR17,12 EUR

Besoldungsgruppen

A 13 bis A 16

22,27 EUR22,96 EUR23,60 EUR

3. Änderung der Stundensätze der Zulage für Tauchertätigkeit

Die Zulagen für Tauchertätigkeiten (§ 7 und § 8 Erschwerniszulagenverordnung) haben sich ab dem 01.01.2009 wie folgt erhöht:

Die Zulage für Tauchen ohne Helm oder Tauchgerät beträgt je Stunden nun 3,09 EUR.

 

Die Zulage für Tauchen mit Helm oder Tauchgerät beträgt je Stunde bei einer Tauchtiefe

bis zu 5 Metern         12,82 EUR

von mehr als 5 Metern         15,56 EUR

von mehr als 10 Metern       19,33 EUR

von mehr als 15 Metern       24,90 EUR

 

Bei Tauchtiefen von mehr als 20 Metern erhöht sich die Zulage für je fünf Meter weiterer Tauchtiefe um 4,97 EUR je Stunde.

Alle neuen Sätze sind bereits in das Bezügesystem Kidicap eingespielt, so dass die neuen Sätze ab 01.01.2009 berücksichtigt werden.

 

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner im BVA gerne zur Verfügung.