Angesichts der erheblichen Schäden in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten wurden gesonderte Regelungen zur Gewährung von Vorschüssen getroffen.
Wegen der erheblichen Schäden in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten besteht für hiervon betroffene Bundesbedienstete die Möglichkeit der Gewährung eines Vorschusses nach Nummer 1 Absatz 3 Buchstabe e) der Richtlinien für die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (VR), soweit der Verlust von Hausrat usw. ungedeckt ist.
Abweichend von Nummer 5 Absatz 2 dieser Richtlinien wurden folgende Regelungen getroffen:
- Vorschüsse können auch im Falle einer bestehenden Versicherung gewährt werden (gedeckter Hausrat), soweit die Regulierung der Schäden durch die jeweilige Versicherung noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall ist die Zahlung der Versicherung in Höhe des Vorschusses von der Vorschussnehmerin/dem Vorschussnehmer abzutreten, damit der Vorschuss nach Zahlung der Versicherung in einer Summe erstattet werden kann.
- Die Höhe des Vorschusses kann unabhängig der Nummer 3 Absatz 2 VR bis zu 10.000 € je Einzelfall/Haushalt betragen.
- Die Höhe der Tilgungsraten für Vorschüsse, die den Höchstbetrag nach Nummer 3 Absatz 2 VR übersteigen, können abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen der Betroffenen abweichend von Nummer 3 Absatz 6 Satz 1 festgesetzt werden. Die Tilgung soll so bemessen werden, dass der Vorschuss spätestens nach fünf Jahren getilgt ist.
Bundesbedienstete, die auf Grund von Hochwasserschäden bereits einen Vorschuss gezahlt bekommen haben oder einen Antrag auf Zahlung eines Vorschusses gestellt haben, werden ebenfalls von den vorgenannten abweichenden Regelungen erfasst. Auf Antrag kann der bereits gezahlte Vorschuss auf die Höchstsumme aufgestockt werden.
Um eine schnellstmögliche Bearbeitung der Anträge gewährleisten zu können, sind die Vordrucke „Antrag auf Zahlung eines Vorschusses“ und „SEPA-Basislastschrift-Mandat“ sowie ggf. die Abtretungserklärung gegenüber der Versicherung an die zuständige Stelle im Bundesverwaltungsamt zu senden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ansprechpartner - Suche.