Merkblatt: Nachträgliche Einbeziehung in einen Aufnahmebescheid

Merkblatt nachträgliche Einbeziehung

Ein im Bundesgebiet lebender Spätaussiedler hat Anspruch auf nachträgliche Einbeziehung in seinen Aufnahmebescheid für seinen Ehegatten oder seine Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), wenn der Ehegatte oder Abkömmling über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügt.