Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und / oder Munition

Datum 31.03.2021

Für die Ausfuhr in EU-/Schengen-Mitgliedsstaaten oder (Wieder-)einfuhr von Waffen in die Bundesrepublik Deutschland beantragen Sie bitte beim Bundesverwaltungsamt eine Verbringungserlaubnis. Für die Beantragung einer Verbringungserlaubnis muss zunächst immer die Einfuhrerlaubnis des Zielstaates beantragt werden. Mit Vorlage der Einfuhrgenehmigung kann dann eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden.

Zollrechtliche Genehmigungspflichten bleiben dabei unberührt und müssen vom Waffenbesitzer selbst in Erfahrung gebracht werden. Ein Verbringen von Schusswaffen und Munition im Sinne der §§ 29, 30, 31 WaffG ohne eine entsprechende Erlaubnis stellt eine Straftat nach § 52 WaffG dar. 

Zweck des Antrags

Für die Ausfuhr in EU-/Schengen-Mitgliedsstaaten oder (Wieder-)einfuhr von Waffen in die Bundesrepublik Deutschland beantragen Sie bitte beim Bundesverwaltungsamt eine Verbringungserlaubnis. Für die Beantragung einer Verbringungserlaubnis muss zunächst immer die Einfuhrerlaubnis des Zielstaates beantragt werden. Mit Vorlage der Einfuhrgenehmigung kann dann eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden.

Zollrechtliche Genehmigungspflichten bleiben dabei unberührt und müssen vom Waffenbesitzer selbst in Erfahrung gebracht werden. Ein Verbringen von Schusswaffen und Munition im Sinne der §§ 29, 30, 31 WaffG ohne eine entsprechende Erlaubnis stellt eine Straftat nach § 52 WaffG dar. 

Antragsberechtigte Person

Antragsberechtigt sind Personen, welche Schusswaffen und/oder Munition

  • in die Bundesrepublik Deutschland (§ 29 Abs. 1 WaffG i.Vm. § 29 Abs. 1 AWaffV)
  • aus der Bundesrepublik Deutschland (§ 31 Abs. 1 WaffG i.Vm. § 29 Abs. 1 AWaffV)
  • durch die Bundesrepublik Deutschland (§ 30 Abs. 1 WaffG i.Vm. § 29 Abs. 1 AWaffV)

verbringen möchten.

Antragsvoraussetzungen

Folgende Angaben und Unterlagen müssen bei allen drei Formen der Verbringung dem Antrag beigefügt werden:

  • Angaben zum Versender und Empfänger
  • Angaben zu der/den zu verbringenden Waffe/n
  • Kopie des Personalusweises/Reisepass
  • ggf. Angaben zum Antragsteller/Transportverantwortlichen
Art des Antragsweitere benötigte Angaben und Unterlagen
Einfuhr einer Waffe und/oder Munition in die Bundesrepublik Deutschland
  • Angaben zu waffenrechtlichen Erlaubnissen
  • Angaben zur sicheren Aufbewahrung
Ausfuhr aus der Bundesrepublik DeutschlandEinfuhrgenehmigung des Empfängerstaats
Verbringen durch die Bundesrepublik DeutschlandEinfuhrgenehmigung des Empfängerstaats und Erlaubnis des Versenderstaates