Heimkehrer - Rentenzusatzleistungen

Ehemalige Kriegsgefangene und deren hinterbliebene Ehegatten können Leistungen zur Minderung von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Sie haben als ehemaliger Kriegsgefangener Anspruch auf Rentenausgleich nach dem Heimkehrerstiftungsgesetz, wenn Sie

  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes mit Wohnsitz im Bundesgebiet sind,
  • wegen militärischen oder militärähnlichen Dienstes während des Zweiten Weltkrieges in Kriegsgefangenschaft geraten sind,
  • nach dem 31.12.1946 aus der Kriegsgefangenschaft entlassen wurden,
  • eine Alters- oder Erwerbsunfähigkeitsrente beziehen und
  • mindestens 25 anrechnungsfähige Rentenversicherungsjahre nachweisen können, davon
    mindestens 36 Monate einer Ersatzzeit im Sinne von § 250 Absatz 1 Nr. 1 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Als hinterbliebener Ehegatte eines ehemaligen Kriegsgefangenen haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung, wenn

  • der verstorbene Ehegatte die o. a. Voraussetzungen erfüllt hat,
  • die Ehe bis zum Tod bestand,
  • keine neue Ehe eingegangen wurde,
  • das Einkommen den maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt.

Die Höhe der Leistungen bestimmt sich nach Einkommensgruppen (gültig ab dem 01.07.2023).

Einkommensgruppen für die Bemessung der Rentenzusatzleistungen
MonatseinkommenHöhe der Leistungen
bis 1.115,00 Euro46,00 Euro monatlich
bis 1.233,00 Euro41,60 Euro monatlich
bis 1.360,00 Euro36,00 Euro monatlich
bis 1.483,00 Euro31,00 Euro monatlich

Ein Monatseinkommen von mehr als 1.483,00 Euro gilt als ausreichende Altersversorgung.
Vom Einkommen des Ehegatten wird nur der Betrag angerechnet, der 261,00 Euro übersteigt.

Einkommensgruppen für die Bemessung der Rentenzusatzleistungen für hinterbliebene Ehegatten
MonatseinkommenHöhe der Leistungen
bis 893,00 Euro27,60 Euro monatlich
bis 990,00 Euro24,60 Euro monatlich
bis 1.086,00 Euro21,60 Euro monatlich
bis 1.182,00 Euro18,60 Euro monatlich

Ein Monatseinkommen von mehr als 1.182,00 Euro gilt als ausreichende Altersversorgung.

Ihr Ansprechpartner

Herr Thomas Giesel

Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Tel
022899358-37503
Tel
0221758-37503
Mail
heimkehrer@bva.bund.de

Zum Kontaktformular

Diese Seite