Trennungsgeld

Ändert sich aufgrund einer dienstlichen Maßnahme Ihr Dienstort? Fragen Sie sich, ob Ihnen Trennungsgeld zusteht und wie Sie Trennungsgeld beantragen können? Dann sind Sie hier richtig. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.

Phasen

Trennungsgeld Inland

Trennungsgeld Ausland

Trennungsgeld Ausland - für Beschäftigte im Geschäftsbereich BMVg

Schul- und Kinderreisebeihilfe

Finden Sie die einschlägige Rechtsgrundlage bzw. den passenden Vordruck:

Rechtsgrundlagen

Rechtsvorschriften rund um Ihr Trennungsgeld

Rechtsgrundlagen

Vordrucke

Formulare zur Beantragung von Trennungsgeld

Vordrucke

Informationen

Informationen und Merkblätter rund ums Trennungsgeld

Erfahren Sie mehr
Gestapelte Broschüren

Kontakt

Finden Sie Ihre Ansprechpersonen

Ansprechpersonen
Kopfhörer und Tastatur auf einem Schreibtisch

Hinweise des Travel Management im BVA zum Datenschutz bei Erhebung von personenbezogenen Daten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: Hinweise zum Datenschutz Trennungsgeld (PDF, 20KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Ansprechpersonen-Suche

Mit unserer Ansprechpersonen-Suche finden Sie die zuständige Ansprechperson für Ihr Anliegen.

Bitte wählen Sie Ihr Anliegen und Ihre Behörde aus. In das Suchfeld können Sie den Namen Ihrer Behörde in Kurz- oder Langform eingeben. Unsere Suche zeigt Ihnen Ihre Ansprechpersonen oder gibt weitere Auswahlmöglichkeiten.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie Ihre Ansprechperson nicht finden, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular.

Wissenswertes zum Thema Trennungsgeld

Das Bundesverwaltungsamt übernimmt die zentrale Berechnung von Trennungsgeldern für die Bediensteten seiner Kundenbehörden. Hierzu zählen beispielsweise die Erstattung von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung bei einem auswärtigen Verbleib oder der Ersatz von Fahrtkosten bei täglicher Rückkehr zum Wohnort. Die Trennungsgeldstelle gewährleistet eine zeitnahe Festsetzung und Auszahlung der Erstattungsansprüche im Kontext von Trennungsgeldmaßnahmen, sowohl im Inland als auch im Ausland. Ihre Ansprechpersonen stehen darüber hinaus für die Beantwortung von Fragen zum Antragsverfahren sowie zu abrechnungsrelevanten Besonderheiten zur Verfügung.