Zuständigkeit

Wenn Sie Versorgungsempfängerin oder Versorgungsempfänger sind, ist das BVA für Ihren Dienstunfall nicht zuständig. 

Für Arbeits- und Wegeunfälle von Tarifbeschäftigten  ist  die Dienstunfallfürsorgestelle des  BVA nicht zuständig.

Bitte erfragen Sie die Zuständigkeit in Ihrem Fall bei Ihrem Personalreferat.

Die Dienstunfallfürsorgestelle des  BVA ist für Sie zuständig, wenn Sie Beamtin oder Beamter im aktiven Dienst und bei einer der in der folgenden Tabelle aufgeführten Bundesbehörden beschäftigt sind.

Bitte beachten Sie: Be­ar­bei­tet das BVA nur den Teil­be­reich der Kostenerstattung des Heilverfahrens und Sachschäden (in der Tabelle gekennzeichnet), verbleibt die Entscheidung über das Vorliegen eines Dienstunfalles bei Ihrer Beschäftigungsbehörde.

BehördeEntscheidung über Anerkennung als DienstunfallErstattung von Kosten des Heilverfahrens und Sachschäden
BAAJAJA
BADV (inkl. von dort entsandte Beamtinnen und Beamte an die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH)JAJA
BAFzA
JAJA
BAköVJAJA
BASE
JAJA
BBKJAJA
BDBOS
JAJA
BeschAJAJA
BfArMJAJA
BfDIJAJA
BfJJAJA
BfNJAJA
BfSJAJA
BKMJAJA
BMFJAJA
BMFSFJ (BzKJ)
JAJA
BMIJAJA
BMJJAJA
BMUVNEINJA
BMWSB
JAJA
BpB
JAJA
BVAJAJA
BZStJAJA
ITZBundJAJA
KVdB
JAJA
RKI
JAJA
UBANEINJA
UKRat
JAJA
ZITiSJAJA

Diese Seite