Abgabe der Kreditrückforderung an das BVA

Die Bundesgarantie

Falls Sie die Rückzahlung des Bildungskredits an die KfW Bankengruppe (KfW) auf Dauer nicht leisten können, löst die KfW die Bundesgarantie ein. Das bedeutet, dass die offene Forderung aus Ihrem Bildungskredit zunächst durch den Bund an die KfW zurückgezahlt wird.
Der gesamte Rückforderungsanspruch (ausgezahlter Bildungskredit zzgl. aufgelaufener Zinsen und Kosten) geht daher auf das BVA über. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch das BVA und nicht mehr die KfW für die Rückforderung des Bildungskredits zuständig.

Wenn für Ihren Bildungskredit die Bundesgarantie eingelöst wird, erhalten Sie von der KfW ein Abgabeschreiben.

Nach Erhalt des Abgabeschreibens der KfW warten Sie bitte den Rückforderungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes ab.
Dies kann aufgrund der derzeitigen Arbeitssituation einige Monate dauern.

In der Zeit zwischen Abgabeschreiben und Erhalt des Rückforderungsbescheids entstehen Ihnen keine weiteren Kosten oder Zinsen.

Näheres zum weiteren Ablauf erfahren Sie im Bereich Rückforderungsbescheid.

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Stand 14.03.2018