Abgabe der Kreditrückforderung an das BVA
Die Bundesgarantie
Falls Sie die Rückzahlung des Bildungskredits an die KfW Bankengruppe (KfW) auf Dauer nicht leisten können, löst die KfW die Bundesgarantie ein. Das bedeutet, dass die offene Forderung aus Ihrem Bildungskredit zunächst durch den Bund an die KfW zurückgezahlt wird.
Der gesamte Rückforderungsanspruch (ausgezahlter Bildungskredit zzgl. aufgelaufener Zinsen und Kosten) geht daher auf das BVA über. Ab diesem Zeitpunkt ist nur noch das BVA und nicht mehr die KfW für die Rückforderung des Bildungskredits zuständig.
Wenn für Ihren Bildungskredit die Bundesgarantie eingelöst wird, erhalten Sie von der KfW ein Abgabeschreiben.
Näheres zum weiteren Ablauf erfahren Sie im Bereich Rückforderungsbescheid.
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Stand 14.03.2018