Kredit
Vergabe von Bildungskrediten
Sofern Sie die Voraussetzungen der Förderbestimmungen erfüllen, sendet Ihnen das Bundesverwaltungsamt zusammen mit dem Bewilligungsbescheid ein Kreditangebot der KfW Bankengruppe (KfW) zu. Der Vertrag muss von Ihnen unterschrieben und Ihre Unterschrift legitimiert werden.
Die KfW bestätigt Ihnen, nach Eingang des unterschriebenen und legitimierten Kreditvertrages, schriftlich die Annahme des Kreditvertrages und veranlasst die Auszahlungen auf Ihr Bankkonto.
Bereits während der Auszahlung informiert Sie die KfW regelmäßig über Ihren aktuellen Kontostand. Die Versendung der aktuellen Kontoauszüge erfolgt zugleich mit der Anpassung der Zinssätze jeweils zum 01.04. und zum 01.10. eines Jahres.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Fernabsatzvertrag im
.Legitimationsprüfung
Ihre Unterschrift auf dem Kreditvertrag muss legitimiert werden. Bitte gehen Sie zu einer Bank (mit Ausnahme der Postbank) und unterschreiben den Kreditvertrag in Gegenwart einer Bankmitarbeiterin / eines Bankmitarbeiters. Diese/dieser prüft Ihre Identität anhand Ihres Personalausweises/Passes und beglaubigt (legitimiert) anschließend Ihre Unterschrift.
Im Ausland führen folgende Stellen die Legitimation durch:
- die Kreditinstitute mit Sitz in der EU und deren Niederlassungen im weiteren Ausland
- die kontoführende Bank in Deutschland, die der KfW eine ordnungsgemäße Identifizierung bestätigt.
Den unterschriebenen Kreditvertrag senden Sie bitte anschließend an die KfW. Bei Kreditnehmerinnen/-nehmern, die den Vertrag an eine Anschrift im Inland erhalten möchten, ist dem Kreditangebot ein frankierter und an die KfW adressierter Rückumschlag beigefügt.
In Ausnahmefällen ist für die Fristwahrung die Übermittlung vorab per Fax empfehlenswert. Dieses Vorgehen ist sinnvoll, wenn Sie den Vertrag aus dem Ausland zurücksenden. Jedoch kann eine Auszahlung erst erfolgen, wenn der unterschriebene und legitimierte Vertrag der KfW im Original vorliegt.
Diese Seite
Stand 03.09.2018