Besonderheiten für Ausländerinnen und Ausländer
Vergabe von Bildungskrediten
Der Bildungskredit wird Ihnen bewilligt, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung des Bildungskredites als Schülerin oder Schüler oder Studierende oder Studierender erfüllen und als Ausländerin oder Ausländer
- zum Zeitpunkt der Antragstellung mit einer/einem Deutschen bzw. einer oder einem Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Daueraufenthaltsrecht verheiratet bzw. im Sinne des LPartG verpartnert sind
- das Kind einer/eines Deutschen oder einer/eines Unionsbürgerin oder Unionsbürgers mit Daueraufenthaltsrecht oder
- eine Niederlassungserlaubnis besitzen.
Sie können uns die erforderlichen Unterlagen schriftlich auf dem Postweg oder per Fax senden.
Einzureichende Unterlagen:
- eine Kopie Ihres Personalausweises/Passes/Passersatzes mit dem aktuellen Aufenthaltstitel und
- eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
sowie
- eine Kopie des Personalausweises der/des deutschen Ehegattin/en bzw. Lebenspartnerin/-partners und
- eine Kopie der Heiratsurkunde bzw.
- eine Kopie der Lebenspartnerschaftsurkunde ggf. einen Nachweis über das Daueraufenthaltsrecht der Ehegattin/Lebenspartnerin oder des Ehegatten/Lebenspartners
oder
- eine Kopie des Ausweises des Elternteils und
- eine Kopie der Abstammungsurkunde
- einen Nachweis über das Daueraufenthaltsrecht des Elternteils
Sollte keine der genannten drei Möglichkeiten auf Sie zutreffen, können Sie einen Bildungskredit erhalten, wenn Sie die Voraussetzungen des § 8 BAföG erfüllen, unter anderem wenn Sie einer der folgenden Personengruppen angehören:
- EU-Bürgerin oder EU-Bürger mit Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland
- Eheparter/in oder Lebenspartner/in (im Sinne des LPartG) oder Kinder einer EU-Bürgerin, eines EU-Bürgers mit dem Recht auf Daueraufenthalt in Deutschland sowie freizügigkeitsberechtigte Arbeitnehmer oder Selbständige
- Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, Liechtensteins, Islands und Norwegens
- Heimatlose Ausländer oder Flüchtlinge mit Recht auf Daueraufenthalt oder anerkannte Asylberechtigte
- Ausländerinnen oder Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis und ständigem Wohnsitz in Deutschland
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Stand 14.03.2018