Antrag stellen
Der Bildungskredit kann für diese Studiengänge gewährt werden, wenn Sie:
- volljährig sind bis zu dem Monat, in dem Sie 36 Jahre alt werden
- an einer Hochschule oder im Ausland an einer deutschen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte studieren
- die Zwischenprüfung, das Vordiplom oder das Physikum bestanden haben bzw.
- die Leistungen der ersten beiden Ausbildungsjahre vollständig erbracht haben, wenn eine Zwischenprüfung/ein Vordiplom nicht vorgesehen ist und
- als Vollzeitstudierende oder Vollzeitstudierender immatrikuliert sind.
Soweit Sie das zwölfte Hochschulsemester überschreiten, ist die Zulassung zur Abschlussprüfung erforderlich.
Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen können Auslandssemester oder studienbedingte Praktika gefördert werden.
Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert.
Diese Seite
Stand 14.03.2018