Antrag stellen
Zu den postgradualen Studiengängen zählen Master-, Aufbau-, Zusatz- und Ergänzungsstudiengänge, nicht aber die Promotion.
Der Bildungskredit kann gewährt werden, wenn Sie
- volljährig sind bis zu dem Monat, in dem Sie 36 Jahre alt werden
- an einer Hochschule oder im Ausland an einer deutschen Hochschule gleichwertigen Ausbildungsstätte studieren
- über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen und
- als Vollzeitstudentin/-student immatrikuliert sind
Bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen kann ein Auslandssemester oder ein studienbedingtes Praktikum gefördert werden.
Ausländerinnen und Ausländer werden gemäß § 8 BAföG gefördert.
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Stand 14.03.2018