Einzureichende Unterlagen - Bachelorstudiengänge:
Bitte reichen Sie für die Antragsbearbeitung folgende Unterlagen (einfache Kopien sind ausreichend) auf dem Postweg oder per Fax ein:
- beidseitige Kopie Ihres Personalausweises oder alternativ des Reisepasses mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- eine zur Antragstellung aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit folgenden Angaben:
Hochschulsemester und Fachsemester, Studiengang und -fach - Bescheinigung der Hochschule, dass Sie die Leistungen des ersten Studienjahres vollständig erbracht haben. Im Falle eines Credit-Pointsystems (zum Abschluss 180 CP) reicht der Nachweis über erbrachte 60 Credit Points (CP) aus. Sonst nutzen Sie bitte unter "Download Center" den Vordruck => Zwischenprüfung.
- gegebenenfalls Nachweis über das voraussichtliche Studienende.
- Soweit Sie das Zwölfte Hochschulsemester überschritten haben, weisen Sie bitte die Zulassung zur Abschlussprüfung durch den vom Prüfungsamt ausgefüllten => Abschlussprüfungsvordruck nach.
Genannte Vordrucke finden Sie unter "Download Center".
Bei Auslandsaufenthalten/Praktika werden zusätzlich folgende Nachweise benötigt:
- eine Bescheinigung der deutschen Hochschule, dass die im Ausland erbrachten Leistungen im inhaltlichen Zusammenhang mit dem Studium stehen
- eine Bescheinigung der Hochschule, dass das Praktikum in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium steht
Weitere Hinweise und Erklärungen finden Sie unter "Erläuterungen Studierende".
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Stand 14.03.2018