Förderfähige Ausbildung

Ob Ihre Ausbildung nach dem BAföG förderfähig ist, können Sie vorab selbst im Ausbildungsstättenverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes (www.das-neue-BAföG.de) nachlesen. Eine Prüfung und verbindliche Entscheidung erfolgt durch das BVA im Antragsverfahren.

Eine Ausbildung im Ausland kann gefördert werden, wenn diese einer inländischen Ausbildung gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Antragsverfahren durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder geprüft und kann nur im jeweiligen Einzelfall entschieden werden.

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