Beispiele zur Einkommensberechnung ab 01.08.2022

Beispiele zur Einkommensberechnung

Beispiel 1:

Der Darlehensnehmende ist ledig, nicht schwerbehindert und kinderlos, kein Kirchenmitglied. Er arbeitet im Angestelltenverhältnis, der Arbeitgeber zahlt einen Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 EUR monatlich. Der Darlehensnehmende hat keine zusätzliche Altersvorsorge getroffen. Er beansprucht die Werbungskostenpauschale.
Seine Darlehensrate entspricht der Mindestrate in Höhe von 130,00 EUR monatlich.

BezeichnungErläuterungBetragErgebnis
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen2.700,00 EUR
abzüglich WerbungskostenPauschale:
1200 EUR/Jahr
100,00 EUR2.600,00 EUR
abzüglich VL (Arbeitgeberanteil)-6,65 EUR2.593,35 EUR
abzüglich Sozialpauschalefür Arbeitnehmer:
21,6% (hier: aus 2.593,35 EUR)
560,16 EUR2.033,19 EUR
abzüglich Lohnsteuer-350,08 EUR1.683,11 EUR
abzüglich Kirchensteuerkein Kirchenmitglied0,00 EUR1.683,11 EUR
abzüglich Altersvorsorge ("Riester")keine zusätzliche
Altersvorsorge
0,00 EUR1.683,11 EUR
Ergebnis1.683,11 EUR

Der Freibetrag des Darlehensnehmenden beläuft sich ab dem 01.08.2022 auf 1.605,00 EUR.
Das Einkommen übersteigt den Freibetrag um 78,11 EUR, somit ist eine verminderte Rate von monatlich 78,00 EUR festzusetzen.

Beispiel 2:

Die Darlehensnehmende ist verheiratet, hat zwei minderjährige Kinder, ist Kirchenmitglied. Sie ist Beamtin, der Ehemann ist nicht erwerbstätig und betreut die beiden Kinder.
Der Arbeitgeber zahlt einen Anteil zu vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 6,65 EUR monatlich. Die Darlehensnehmende hat eine zusätzliche Altersvorsorge getroffen und zahlt monatlich 100 EUR ein. Sie beansprucht erhöhte Werbungskosten von 3.500 EUR jährlich.
Ihre Darlehensrate entspricht der Mindestrate in Höhe von 130,00 EUR monatlich.

BezeichnungErläuterungBetragErgebnis
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen5.000,00 EUR
abzüglich Werbungskostenerhöhte WK 3.500 EUR/Jahr
291,67 EUR monatlich
-291,67 EUR4.708,33 EUR
abzüglich VL (Arbeitgeberanteil)-6,65 EUR4.701,68 EUR
abzüglich Sozialpauschalefür Arbeitnehmer:
15,9 % (hier: aus 4.701,68 EUR)
747,57 EUR3954,11 EUR
abzüglich Lohnsteuer-350,08 EUR3.604,03 EUR
abzüglich Kirchensteuer28,00 EUR3.576,03 EUR
abzüglich Altersvorsorge ("Riester")100,00 EUR3.476,03 EUR
Ergebnis3.476,03 EUR

Der Freibetrag der Darlehensnehmenden beläuft sich ab dem 01.08.2022 auf 1.605,00 EUR für sie selbst, 805,00 EUR für den nicht erwerbstätigen Ehemann und 1.460 EUR für die beiden Kinder.
Freibetrag gesamt: 3.870,00 EUR. Das Einkommen liegt unter dem persönlichen Freibetrag, eine Freistellung ist möglich.

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Stand 30.07.2022