Wahlrecht
Wenn Ihnen für einen Zeitraum bis zum 31.08.2019 ein Darlehen nach dem BAföG bewilligt wurde, können Sie verlangen, dass die Erlassregelungen des § 18 Abs. 12 BAföG auf Sie anzuwenden sind.
Das bedeutet:
Bei Ausübung des Wahlrechts | Ohne Ausübung des Wahlrechts |
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Sie möchten Ihr Wahlrecht ausüben? Dann müssen Sie Folgendes beachten:
- Ihre Erklärung muss im Zeitraum 01.09.2019 bis 02.03.2020 beim BVA eingehen/ eingegangen sein.
- Sie müssen Ihre Erklärung schriftlich oder in elektronischer Form abgeben.
Einfach und bequem können Sie ab dem 01.09.2019 Ihre Erklärung über BAföG-online abgeben. Auf diese Weise können Sie Missverständnisse bei der Formulierung vermeiden.
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Stand 29.05.2019