Förderungsbeginn von Ausbildungsabschnitten nach dem 28.02.2001

Wenn Sie erstmalig ab dem 01.03.2001 mit BAföG gefördert wurden, müssen Sie dieses Darlehen nur bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 EUR zurückzahlen.

Die neue Gesetzeslage ab dem 01.04.2020 sieht daher vor, dass die Berechnung nur von diesen 10.000 EUR aus erfolgt. Bereits gezahlte Raten werden herausgerechnet. Der Nachlasssatz wird vom nicht fälligen, rückzahlungspflichtigen Betrag ermittelt.

Beachten Sie bitte:
Sollten Sie ab dem 01.04.2020 ganz oder teilweise von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt worden sein, dürfen die in diesem Zeitraum liegenden Darlehensraten nicht mit einem Nachlass berücksichtigt werden.

Berechnungsbeispiele:

a) Berechnung ohne Freistellungszeiten

Erklärung der Berechnung+/-Betrag in EURO
Ursprünglicher Darlehensbetrag=19.043,00
davon zurückzuzahlen=
10.000,00
bereits getilgt-3.900,00
Berechnungsgrundlage für die vorzeitige Rückzahlung 6.100,00
Nachlass gemäß Tabelle 15,5 %, dies entspricht-945,50
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung:=5.154,50

b) Berechnung mit einer vollen Freistellung für 12 Monate (ab dem 01.04.2020)

Erklärung der Berechnung+/-Betrag in EURO
Ursprünglicher Darlehensbetrag=19.043,00
davon zurückzuzahlen=
10.000,00
bereits getilgt-3.900,00
abzuziehende Beträge aus Freistellungszeiträumen,
Beispiel hier: Freistellung von April 2020- März 2021
= 12 x 130,00 EUR =1.560,00 EUR
(fiktiv fällig gewordene Raten)
-1.560,00
Berechnungsgrundlage für die vorzeitige Rückzahlung 4.540,00
Nachlass gemäß Tabelle 13,0 %, dies entspricht-590,20
zzgl. fiktiv fällig gewordener Raten aus Freistellung+1.560,00
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung:=5.509,80

Gesamttilgung: aus Ratenzahlung: 3.900,00 EUR + vorzeitige Rückzahlung 5.509,80 EUR = 9.409,80 EUR

c) Berechnung bei einer einjährigen Freistellung mit verminderten Raten (42,00 EUR / Monat)

Erklärung der Berechnung+/-Betrag in EURO
Ursprünglicher Darlehensbetrag=19.043,00
davon zurückzuzahlen=
10.000,00
bereits getilgt (volle Raten + verminderte Raten aus Freistellung)-4.404,00

abzuziehende Beträge aus Freistellungszeiträumen,

Beispiel hier: Freistellung mit 42,00 EUR-Raten von April 2020- März 2021:
volle Rate 130,00 EUR abzüglich verminderte Rate 42,00 EUR = 88,00 EUR
= 12 x 88,00 EUR =1.056,00 EUR
(fiktiv fällig gewordene Raten)

-1.056,00
Berechnungsgrundlage für die vorzeitige Rückzahlung 4.540,00
Nachlass gemäß Tabelle 13,0 %, dies entspricht-590,20
zzgl. fiktiv fällig gewordener Raten aus Freistellung+1.056,00
Zahlungsbetrag für die vorzeitige Rückzahlung:=5.005,80

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Stand 03.06.2019