Anschriftenänderung

Warum muss ich zu diesem Zeitpunkt Änderungen mitteilen?

Wir werden Ihnen ca. 4,5 Jahre nach dem Ende der FHD einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid zusenden, der die Rückzahlungsmodalitäten Ihres Darlehens regelt. Hierfür benötigen wir Ihre aktuelle Wohnanschrift bzw. Ihren aktuellen Namen. Die Ämter für Ausbildungsförderung oder das Einwohnermeldeamt sind nicht verpflichtet, Änderungen Ihrer Wohnanschrift und/oder Ihres Namens an uns weiterzuleiten.

Wenn unsere Schreiben Sie nicht erreichen, muss Ihre neue Wohnanschrift bzw. Ihr neuer Name ermittelt werden. Dafür wird eine Kostenpauschale in Höhe von 25,00 Euro erhoben.

Ihre neue Anschrift oder Ihre Namensänderung teilen Sie uns bitte über unser Onlineformular "Stammdatenänderung" des BAföG-online Portals mit.

zum BAföG-online Portal

 

Damit wir Ihre Anschriften- und Namensänderung zuordnen können, geben Sie bitte Ihre Amt-/Fördernummer an. Diese finden Sie in Ihrem BAföG-Bewilligungsbescheid, den Sie vom Amt für Ausbildungsförderung erhalten haben.
Bitte beachten Sie, dass ggf. unterschiedliche Fördernummern (z. B. bei Bachelor und Master) gemeldet sein können.

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Stand 14.03.2018