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Informationen
zum Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)
Vordrucke
zum Verfahren auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis)
Neuer Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte und ihre Nachkommen
Mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS-Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben.
Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten. Dort stehen auch Vordrucke für die neuen Staatsangehörigkeitsverfahren und Merkblätter zur Verfügung.
Informationen zum Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte nach § 15 StAG
Wissenswertes zum Thema
Einige wichtige Informationen haben wir für Sie zusammengestellt.
Als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland sind wir für Ihre Anliegen zum Thema Staatsangehörigkeit zuständig.
Dinge, die Sie wissen und beachten sollten
- Wie lange dauert die Bearbeitung eines Feststellungsantrages?
- Möglichst beglaubigte Kopien einreichen. Originalurkunden werden nur auf besondere Anforderung zurück gesandt.
- Nicht immer ist ein aktueller Staatsangehörigkeitsausweis notwendig.
- Ich bin Deutsche und habe im Ausland ein Kind bekommen. Braucht es für die Ausstellung eines Reisepasses zwingend einen Staatsangehörigkeitsausweis?