Deutsch sein

Sie leben im Ausland und brauchen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen

Mit Inkrafttreten des 4. Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 20. August 2021 erhalten NS-Verfolgte und ihre Nachfahren auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie durch die Verfolgung auch staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben.

Ausführliche Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten. Dort stehen auch Vordrucke für die neuen Staatsangehörigkeitsverfahren und Merkblätter zur Verfügung.

Informationen zum Einbürgerungsanspruch für NS-Verfolgte nach § 15 StAG

Wissenswertes zum Thema

Meldungen aus dem Bereich Staatsangehörigkeit

Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts am 27. Juni 2024

26.03.2024 | Artikel Erfahren Sie mehr
Globus

Staatsangehörigkeitsrecht geändert!

20.08.2021 | Artikel Erfahren Sie mehr
Globus

Informationen zum Brexit und dessen Auswirkungen auf die Staatsangehörigkeitsverfahren beim Bundesverwaltungsamt

04.01.2021 | Artikel Erfahren Sie mehr
Globus

zur Startseite Staatsangehörigkeit