Entlassung beantragen
Anleitungsschritte
Antragsvordruck downloaden und ausfüllen
Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.
Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:
- Antrag EL - Antragsvordruck
- Merkblatt mit Hinweisen für die Antragsstellung
- Informationen zum Datenschutz
- Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person
Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.
Unterlagen zusammenstellen
Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben - als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen
Mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:
- deutscher Personalausweis
- deutscher Reisepass
- (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis
Weitere Unterlagen:
- Einbürgerungszusicherung des fremden Staates
- Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen Kindern
Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt
Antrag mit Unterlagen übersenden
Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Entlassung bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.
Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln
Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke.
Antwort abwarten
Sollte Ihr Anliegen nicht direkt bearbeitet werden können, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird. Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.
Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind. Sofern erforderlich (nur bei Wehrpflichtigen), holt das Bundesverwaltungsamt die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung für Sie ein.
Die Urkunde über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit übersenden wir mit der Gebührenforderung an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.
Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!
Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.
Nachweis über den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit übersenden
Übersenden Sie bitte unmittelbar nach Ihrer Einbürgerung den Nachweis (z. B. Einbürgerungsurkunde, Passkopie) über den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung oder direkt an das Bundesverwaltungsamt.
Verwahren Sie die Entlassungsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde des anderen Staates dauerhaft und sicher auf.
Was tun, wenn die fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde?
Sollten Sie die Ihnen zugesicherte Staatsangehörigkeit des anderen Staates nicht innerhalb dieses Jahres erworben haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre zuständige Auslandsvertretung oder direkt an das Bundesverwaltungsamt.