Entlassung beantragen

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben möchten, da Sie eine andere Staatsangehörigkeit erwerben wollen und der fremde Staat die zuvor erfolgte Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit davon abhängig macht, können Sie die Entlassung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit (Entlassungsurkunde).

Anleitungsschritte

Antragsvordruck downloaden und ausfüllen

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

  • Antrag EL - Antragsvordruck
  • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragsstellung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

Dow­n­load-Pa­ket

Unterlagen zusammenstellen

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben - als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen

Mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis

Weitere Unterlagen:

  • Einbürgerungszusicherung des fremden Staates
  • Genehmigung des deutschen Familiengerichtes bei minderjährigen Kindern

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt

Antrag mit Unterlagen übersenden

Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Entlassung bei Ihrer örtlich zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder direkt bei uns ein.

Postanschrift: Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln

Wenn Sie in Deutsch­land woh­nen, wen­den Sie sich bit­te mit Ihrem Anliegen an Ih­re Stadt- oder Kreis­ver­wal­tung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke. 

Antwort abwarten

Sollte Ihr Anliegen nicht direkt bearbeitet werden können, erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird. Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind. Sofern erforderlich (nur bei Wehrpflichtigen), holt das Bundesverwaltungsamt die Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung für Sie ein.

Die Urkunde über die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit übersenden wir mit der Gebührenforderung an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.

Nachweis über den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit übersenden

Übersenden Sie bitte unmittelbar nach Ihrer Einbürgerung den Nachweis (z. B. Einbürgerungsurkunde, Passkopie) über den Erwerb der fremden Staatsangehörigkeit an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung oder direkt an das Bundesverwaltungsamt. 

Verwahren Sie die Entlassungsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde des anderen Staates dauerhaft und sicher auf.

Was tun, wenn die fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben wurde?

Sollten Sie die Ihnen zugesicherte Staatsangehörigkeit des anderen Staates nicht innerhalb dieses Jahres erworben haben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an Ihre zuständige Auslandsvertretung oder direkt an das Bundesverwaltungsamt.