Wie erreichen Sie uns?
Ihre Kontaktmöglichkeiten im Einbürgerungsverfahren nach § 13 Staatsangehörigkeitsgesetz
Im Falle einer telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme benötigen wir von Ihnen folgende Informationen:
- Aktenzeichen des BVA
- Vorname, Name und Geburtsdatum und Adresse des Antragstellers/der Antragstellerin
- Art der Antragstellung (z. B. Einbürgerung, Feststellung, Verzicht, Optionsverfahren)
Auskünfte an dritte Personen können wir aus Datenschutzgründen nur dann erteilen, wenn uns für diese eine schriftliche Bevollmächtigung (Vollmacht) vorliegt.
Postanschrift | Bundesverwaltungsamt, 50728 Köln, Deutschland |
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staatsangehoerigkeit@bva.bund.de Es wird ausdrücklich davon abgeraten, insbesondere Anträge und Unterlagen die personenbezogene Daten enthalten (z. B. Scans von Antragsunterlagen, Personenstandsurkunden) via unverschlüsselter E-Mail zuzusenden. Beachten Sie bitte dazu die Hinweise unter Nr. 12 in unserer Datenschutzerklärung zu den Staatsangehörigkeitsverfahren in Bundeszuständigkeit. | |
Telefon | +49 22899358-5288 oder +49 221758-5288 Allgemeiner Auskunftsdienst zu unseren Servicezeiten Es kann derzeit infolge des hohen Anfrageaufkommens zu längeren Wartezeiten kommen, wir bitten um Ihr Verständnis! |
Telefax | +49 22899358-28446 oder +49 221758-28446 |