Beibehaltung beantragen

Wenn Sie eine fremde Staatsangehörigkeit annehmen und Ihre deutsche Staatsangehörigkeit "beibehalten" möchten, müssen Sie eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, erhalten Sie eine Urkunde über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsurkunde).

Anleitungsschritte

Antragsvordruck downloaden und ausfüllen

Für die Antragsstellung beim Bundesverwaltungsamt nutzen Sie bitte unsere Antragsvordrucke. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle benötigten Angaben vorliegen und Rückfragen erspart bleiben.

Es stehen folgende Dokumente zur Verfügung:

Für die erstmalige Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt

  • Antrag B - Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahre
  • Antrag BK - Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
  • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragsstellung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Dow­n­load-Pa­ket

Für die erneute Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung (sogenannte "Anschlussurkunde")

  • Antrag Bw - Antragsvordruck für Personen ab 16 Jahre
  • Antrag BKw - Antragsvordruck für Personen unter 16 Jahren
  • Merkblatt mit Hinweisen für die Antragsstellung
  • Informationen zum Datenschutz
  • Formular zur Bevollmächtigung einer anderen Person

Dow­n­load-Pa­ket für die er­neu­te An­trag­stel­lung

Füllen Sie den Antragsvordruck deutlich, sorgfältig, vollständig und in deutscher Sprache aus.

Unterlagen zusammenstellen

Bitte die Unterlagen und Nachweise – soweit nicht anders angegeben - als amtlich oder notariell beglaubigte Kopien beifügen

Mögliche Nachweise zum Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit:

  • deutscher Personalausweis
  • deutscher Reisepass
  • (letzter) Staatsangehörigkeitsausweis

Mögliche Nachweise zur Aufenthaltsberechtigung im Aufenthaltsstaat:

  • Permanent Resident Card
  • Green Card
  • Niederlassungsbewilligung
  • Ausländerausweis

Mögliche Nachweise zu Bindungen an Deutschland und den Gründen für den Erwerb der angestrebten Staatsangehörigkeit (in einfacher Kopie):

  • bei Immobilienbesitz: Grundbuchauszug oder letzter Grundsteuerbescheid (einfache Kopie)
  • bei Rentenbezug oder -anwartschaften: Ihr letzter Rentenbescheid oder letzte Mitteilung (einfache Kopie)
  • Stellenausschreibung
  • Nachweise zu Stipendien
  • Nachweise über steuerliche Nachteile im Erbschaftsrecht
  • Nachweise über Nachteile in Sorgerechtsprozessen

Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte hierzu unserem Merkblatt

Unterlagen übersenden

Für die erstmalige Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung beim Bundesverwaltungsamt:

Bitte reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Beibehaltung bei Ihrer örtlich zuständigen Auslandsvertretung im Original und einfacher Kopie (zum Verbleib bei der Auslandsvertretung) ein.

Die Auslandsvertretung wird Ihre Angaben und Unterlagen sichten und anschließend mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt weiterleiten.

Wenn Sie in Deutschland wohnen, wenden Sie sich bitte mit Ihrem Anliegen an Ihre Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort erhalten Sie die für Sie passenden Antragsvordrucke.

Für die erneute Beantragung einer Beibehaltungsgenehmigung (sogenannte "Anschlussurkunde")

Bitte senden Sie Ihren persönlich unterschriebenen Antrag direkt postalisch an das Bundesverwaltungsamt. Eine Antragstellung über die für Sie zuständige deutsche Auslandsvertretung ist nicht notwendig.

Für die "Anschlussurkunde" erhalten Sie kein neues Aktenzeichen. Sie behalten das Ihnen bereits bekannte Aktenzeichen.

Ein Antrag auf eine "Anschlussurkunde" kann NICHT per E-Mail gestellt werden.

Antwort abwarten

Sie erhalten von uns eine Eingangsbestätigung, mit der Ihnen dann auch das Aktenzeichen des Bundesverwaltungsamtes mitgeteilt wird.
Dieses Aktenzeichen geben Sie bitte künftig bei jedem Schriftwechsel an.

Eingangsbestätigung Staatsangehörigkeit

Bei Antrag auf eine "Anschlussurkunde" erhalten Sie keine Eingangsbestätigung. Ihr bisheriges Aktenzeichen bleibt unverändert bestehen.

Wir informieren Sie, wenn für die Bearbeitung des Antrages weitere Unterlagen und Angaben erforderlich sind. Die Urkunde zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit übersenden wir mit der Gebührenforderung an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung. Diese informiert Sie über die Zahlungsmodalitäten und das weitere Vorgehen zur Aushändigung der Urkunde.

Teilen Sie uns Ihre neue Adresse bei einem Umzug mit!

Wenn Sie im Laufe des Verfahrens umziehen, teilen Sie uns unter Angabe des Aktenzeichens Ihre neue Anschrift mit. Sollten Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, ist das Bundesverwaltungsamt für Ihr Verfahren nicht mehr zuständig. Die Antragsunterlagen werden dann von hier an die für Sie im Bundesgebiet zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde abgegeben.

Beibehaltungsgenehmigung dauerhaft und sicher verwahren

Eine abschließende Bescheinigung, dass die deutsche Staatsangehörigkeit beibehalten wurde, wird nicht erteilt. Als Nachweis dient die erteilte Beibehaltungsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde des anderen Staates. Diese Nachweise können auch für künftige Generationen (z. B. für Ihre Kinder / Enkelkinder) wertvolle Hilfe sein, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit bewiesen werden muss.

Verwahren Sie daher die Beibehaltungsurkunde zusammen mit der Einbürgerungsurkunde des anderen Staates dauerhaft und sicher.

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