Am 6. April 2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Umsetzung des Gesetzes durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und andere Beteiligte soll das Fundament für die erfolgreiche Modernisierung der Register in Bund, Ländern und Kommunen legen. Dies stellt einen wichtigen Meilenstein für digitale, bürokratiearme und serviceorientierte Verwaltungsprozesse dar und entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen. Die Gesamtsteuerung Registermodernisierung übernehmen die Federführenden Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg.